Hanseatisches OLG verurteilt Realinvests Solar Systems GmbH & Co. KG wegen Prospektfehler

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Bereits das Landgericht Hamburg hatte die Realinvests Solar Systems GmbH & Co. KG, vormals EECH GmbH & Co. Solar Invest KG, zu Schadenersatz verurteilt, weil diese nicht darauf hingewiesen hatte, dass gegen ihren damaliger Geschäftsführer, Tarik Ersin Yoleri, zum Zeitpunkt der Ausgabe der Genussrechte strafrechtlich wegen Vermögensdelikten zum Nachteil der Anleger ermittelt wurde. Das Hanseatischen Oberlandesgericht hat die Berufung gegen das Urteil des Landgericht Hamburg zurückgewiesen und die Gesellschaften rechtskräftig zu Schadenersatz verurteilt, weil der Emissionsprospekt vom 15. Mai 2007 zu der Ausgabe von verbrieften Genussrechten fehlerhaft war.

Das Hanseatische Oberlandesgericht ließ die Frage der Aufklärungspflicht über das Ermittlungsverfahren gegen Yoleri offen und stellte in seiner Entscheidung vom 17.11.2016 fest, dass Schadenersatzansprüche wegen Prospektfehler gegeben seien. So sei die im zweiten Nachtrag zum Emissionsprospekt enthaltene Mitteilung über den Inhalt eines Verkehrswertgutachtens zu dem Wert des Grundstücks, auf welchem der Solarpark Königsbrück entstehen soll, unvollständig und daher fehlerhaft. In dem Gutachten auf welches Bezug genommen wurde, war mitgeteilt worden, dass das Grundstück in Königsbrück nur eingeschränkt marktfähig sei und im Gutachten nur unterstellt werde, dass es einen funktionierenden Grundstücksmarkt für diese Art von Grundstücke gebe. Dies sei ein Umstand, welcher den Anlegern mitzuteilen sei, da hierdurch der angegebene Grundstückswert wieder relativiert werde.

Das OLG verurteilte deshalb die Realinvests Solar Systems GmbH & Co. KG und die Realinvests Management GmbH zu Schadenersatz in Höhe des gezeichneten Nennbetrags des Genussrechts nebst Agio.

Die Entscheidung ist rechtskräftig und ohne weiteres auf alle Fälle anwendbar, in welchen der Nachtrag zum Prospekt bei der Anlageberatung verwendet wurde. Wir empfehlen allen betroffenen Anlegern, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.


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