Hausdurchsuchung oder Durchsuchung Ihrer Geschäftsräume in Leipzig und Umgebung

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Äußerst unangenehm: Sie bekommen überraschend zu Hause und/oder in Ihren Büroräumen Besuch von bewaffneten Polizeibeamten, Beamten der Zollfahndung oder Steuerfahndung und müssen mit ansehen, wie diese Ihre privaten Gemächer oder Ihre Geschäftsräume selbstherrlich durchsuchen. Und das in Anwesenheit von Familienangehörigen oder Mitarbeitern Ihrer Firma. 

Wie verhalten Sie sich jetzt am besten?

► Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und lesen Sie Ihn aufmerksam durch!

 Behindern Sie die Beamten bei Ihrer Maßnahme nicht! Das könnte sogar strafbar sein.

► Fragen Sie nach dem Leiter der Maßnahme und notieren Sie sich dessen Namen.

 Anwalt anrufen! Wenn möglich, komme ich sofort zu Ihnen. 

 Der Sicherstellung von Unterlagen widersprechen! Protokollieren lassen!

 Keine Angaben zur Sache bzw. zum Tatvorwurf machen! Familienangehörige sollten auch schweigen!

 Unterlagen die mitgenommen werden, müssen versiegelt werden. Bestehen Sie darauf!

 Durchsicht von Unterlagen durch Beamte vor Ort in der Regel ist nicht erlaubt. (Ausnahme:  Steuerstrafverfahren). Achten Sie auf das Verhalten der durchsuchenden Personen!

Also: Verfolgen Sie die Maßnahme kritisch, sagen Sie aber nichts zu den Vorwürfen im Durchsuchungsbeschluss. Jegliche Aussage kann Ihnen später schaden. 

Schließlich: Je früher Sie den Rechtsanwalt zu Hilfe rufen, desto besser. Trifft Ihr Verteidiger alsbald ein, sorgt er dafür, dass die Maßnahme in geordneten Bahnen verläuft und Ihre Rechte als Beschuldigter gewahrt bleiben. 

Ich wünsche Ihnen, dass Sie von solchen Erlebnissen verschont bleiben. 

Falls nicht, stehe ich für Ihre Verteidigung bereit.

Herzliche Grüße aus Leipzig, 

Ihr 

Patrick zu Stolberg, 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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