🚪🔊 Hausfriedensstörungen können zur Kündigung führen - aber was ist das genau? 🤔📜

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Die Hausfriedensstörung ist ein Begriff im Mietrecht, der sich auf Verhaltensweisen bezieht, die den friedlichen Zusammenhalt in einer Hausgemeinschaft stören und über das sozialübliche Maß hinausgehen. In Ihrem Fall wurde die Definition der Hausfriedensstörung durch das Landgericht Saarbrücken im Beschluss vom 12.05.2023 (AZ: 10 S 3/23) näher erläutert.

Definition von Hausfriedensstörung: Die Hausfriedensstörung bezieht sich auf Verhaltensweisen, die den Mietgebrauch in einer Hausgemeinschaft beeinträchtigen und über das sozialübliche Maß hinausgehen. Dies kann sich aus vertraglichen Vereinbarungen wie der Hausordnung ergeben oder, wenn solche Vereinbarungen fehlen, aus der Verkehrssitte.

Beispiele für Hausfriedensstörungen: Typische Beispiele für Hausfriedensstörungen sind Verstöße gegen die Hausordnung, Belästigungen wie Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdung, Bedrohungen, Körperverletzungen oder sonstige Straftaten. Auch die Verursachung von Lärm oder unangenehmen Gerüchen, wie im vorliegenden Fall, können als Hausfriedensstörung betrachtet werden.

Im vorliegenden Fall hat der Mieter durch das Verhalten seines Sohnes(!) der Lärm verursachte, Drogen konsumierte und einen Nachbarn bedrohte, den Hausfrieden erheblich gestört. Trotz einer Abmahnung seitens des Vermieters wurde das störende Verhalten nicht eingestellt, was zur fristlosen, hilfsweise fristgerechten Kündigung führte. Das Gericht entschied, dass die Klage des Vermieters ursprünglich zulässig und begründet war, und der Mieter muss daher die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Ein wichtiger Praxishinweis ist, dass es vor einer fristgerechten Kündigung in der Regel ratsam ist, zunächst eine Abmahnung auszusprechen. Auch wenn die missachtete Abmahnung keine Kündigungsvoraussetzung ist, kann sie dazu beitragen, die Pflichtverletzung als erheblich anzuerkennen.

Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind, und es ist ratsam, sich bei konkreten Rechtsfragen an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden, der auf Mietrecht spezialisiert ist.


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