Haushaltsführungsschaden - Was ist das und wie wird er berechnet?

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Nach einem Verkehrsunfall, einem Unfall mit dem Fahrrad oder einer Tierattacke kann Ihre Fähigkeit, den Haushalt zu führen, beeinträchtigt sein. Der sich daraus ermittelnde Schaden ist eine auch von Anwälten häufig übersehene Position.

Typische Haushaltsaufgaben umfassen:

  • Kinderpflege
  • Wäschereinigung
  • Bügelarbeiten
  • Haushaltsreinigung
  • Zubereitung von Mahlzeiten

Beispielfall: Üblicherweise investieren Sie täglich zwei Stunden in die Haushaltsführung. Aufgrund eines Verkehrsunfalls mit dem Fahrrad ist Ihr Arm nun vollständig eingegipst. Daher können Sie sich nicht um Gartenarbeit und das Kochen kümmern. Wäsche wurde bereits zuvor von einem Mitbewohner übernommen. In dieser Situation haben Sie drei Alternativen:

  1. Sie vernachlässigen vorübergehend den Haushalt und planen, die anfallenden Aufgaben nach Ihrer Genesung zu bewältigen.
  2. Sie engagieren eine Hilfe für den Haushalt, die während Ihrer Abwesenheit die haushaltsbezogenen Tätigkeiten ausführt.
  3. Freunde und Familienmitglieder übernehmen temporär Ihre Haushaltsaufgaben.

Der offensichtliche Nachteil der ersten Option ist, dass es oft unpraktikabel ist, den Haushalt für mehrere Wochen aufzuschieben.

Zusätzlich zur eigenen Haushaltsführung werden auch die Haushaltszeiten für diejenigen berücksichtigt, zu deren Unterhalt Sie gesetzlich verpflichtet sind.

Beispielfall: Sie sind verheiratet und haben zwei Kinder. Daher kümmern Sie sich nicht nur um Ihren eigenen Haushalt, sondern auch um den der Personen, zu deren Unterhalt Sie gesetzlich verpflichtet sind. Wenn Sie darüber hinaus für Geschwister den Haushalt führen, ergibt das keinen Haushaltsführungsschaden, da Sie diesen gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet sind.

Wenn Sie eine Haushaltshilfe angestellt haben, können Sie deren Kosten vom Verursacher zurückfordern. Schwieriger ist die Situation, wenn Freunde oder Familienmitglieder ehrenamtlich im Haushalt helfen. In solchen Fällen kann ein „fiktiver Haushaltsführungsschaden“ geltend gemacht werden, dessen Berechnung komplizierter ist als bei einer angestellten Haushaltshilfe.

Wie wird der fiktive Haushaltsführungsschaden ermittelt?Die Berechnung eines fiktiven Haushaltsführungsschadens unterscheidet sich von der „fiktiven Reparaturkostenabrechnung“ nach einem Verkehrsunfall und muss geschätzt werden. Gerichte verwenden dafür unterschiedliche Methoden gemäß § 287 ZPO. Zunächst sollten Sie überlegen, wie viel Zeit Sie normalerweise für den Haushalt benötigen würden.

Haushaltsaktivität: Benötigte Zeit. Wer hat die Aufgaben übernommen? 

Diese Zeiten werden mit den „branchenüblichen“ Preisen einer Haushaltshilfe verglichen, die für diese Tätigkeiten aufgewendet worden wären.

Eine alternative, weit verbreitete Methode zur Schadensermittlung basiert auf den Richtlinien von Schulz-Borck/Hoffmann. In diesem Ansatz wird abhängig von der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt geschätzt, wie viele Stunden pro Woche üblicherweise für die Haushaltsführung erforderlich sind.

Beispielhaftes Szenario: Für einen Haushalt, der lediglich aus einer Person besteht, prognostiziert die Tabelle 19 Stunden an wöchentlicher Haushaltsarbeit. Sie müssen dann spezifizieren, welchen Anteil dieser Stunden von Ihnen persönlich bewältigt wird. Leben Sie in einem Mehrpersonenhaushalt, so steigt natürlich der Gesamtbedarf an Haushaltsarbeit; jedoch kann dieser idealerweise unter den verschiedenen Haushaltsmitgliedern aufgeteilt werden.

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Fälle zum Thema Haushaltsführungsschaden bearbeitet in unserer Kanzlei STEINWACHS der im Arztrecht promovierte Rechtsanwalt Dr. Ulrich. Können wir Ihnen in einem ähnlichen Fall behilflich sein? Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein unverbindliches erstes Telefonat.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blog zum Thema Schadensersatz.

Foto(s): www.kanzlei-steinwachs.de


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