Hausratversicherung zahlt nicht? So wehren Sie sich erfolgreich!

  • 3 Minuten Lesezeit

Wenn die Versicherung nicht zahlt, beginnt der Ärger erst richtig

Ein Einbruch, ein Wasserschaden oder ein Wohnungsbrand – genau für solche Fälle schließen viele Menschen eine Hausratversicherung ab. Doch was passiert, wenn die Versicherung die Leistung verweigert? Plötzlich stehen Sie vor einem finanziellen Problem, während Ihre beschädigten oder gestohlenen Gegenstände nicht ersetzt werden.

Viele Versicherungsnehmer erleben genau das: Statt einer schnellen Erstattung gibt es lange Prüfungen, strenge Bedingungen oder sogar eine komplette Ablehnung. Doch nicht jede Ablehnung ist berechtigt! In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Gründe Versicherungen oft anführen, wann Sie sich wehren können und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen.

Wann zahlt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus. Dazu gehören Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Schmuck und vieles mehr.

Typische versicherte Schadensfälle sind:

✔ Brand, Blitzschlag oder Explosion

✔ Leitungswasserschäden (z. B. Rohrbruch)

✔ Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch

✔ Sturm- und Hagelschäden

Nicht versichert sind in der Regel:

❌ Schäden durch eigenes Verschulden (z. B. versehentlich heruntergefallene Gegenstände)

❌ Langsam entstandene Schäden (z. B. Feuchtigkeit durch schlechte Belüftung)

❌ Bargeld oder Wertgegenstände über die vereinbarten Limits hinaus

Aber Achtung: Auch wenn Ihr Schaden grundsätzlich versichert ist, kann es Probleme mit der Regulierung geben.

Typische Ablehnungsgründe – und warum sie oft fragwürdig sind

Viele Versicherungsnehmer sind überrascht, wenn ihre Versicherung die Zahlung verweigert. Doch die Versicherer nutzen häufig ähnliche Argumente, um Leistungen zu kürzen oder abzulehnen:


1️⃣ „Grobe Fahrlässigkeit – selbst verschuldet!“

Ein Klassiker unter den Ablehnungsgründen. Haben Sie die Wohnungstür nicht richtig abgeschlossen? Ein Fenster gekippt gelassen? Die Versicherung könnte behaupten, dass der Schaden durch Ihre eigene Nachlässigkeit verursacht wurde – und die Zahlung verweigern.

➡ Gute Nachricht: Seit einer Gesetzesänderung 2008 muss die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen – wenn auch mit möglichen Kürzungen. In vielen Fällen lohnt es sich, dagegen vorzugehen! Viele Versicherungen beinhalten auch einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.


2️⃣ „Es gibt keine Einbruchspuren – also war es kein Einbruch!“

Wird nach einem Diebstahl keine aufgebrochene Tür oder kein zerstörtes Fenster gefunden, stellt sich die Versicherung quer. Sie argumentiert, dass ein „echter“ Einbruch nicht stattgefunden hat.

➡ Wichtig: Einbruchsspuren können auch durch professionelle Täter minimiert werden. Ein Polizeibericht und Zeugen können helfen, Ihren Anspruch durchzusetzen.


3️⃣ „Unterversicherung – Sie haben zu wenig versichert!“

Ein häufiges Problem: Der Wert Ihres Hausrats ist über die Jahre gestiegen, doch die Versicherungssumme wurde nicht angepasst. Die Folge? Die Versicherung zahlt nur anteilig.

➡ Lösung: Lassen Sie Ihre Versicherungssumme regelmäßig prüfen. Falls bereits ein Schaden eingetreten ist, sollten Sie unbedingt eine unabhängige Bewertung Ihres Hausrats vorlegen.


4️⃣ „Kein nachweisbarer Schaden – wo sind die Belege?“

Nach einem Brand oder Einbruch fordert die Versicherung oft Rechnungen oder Fotos als Nachweis für die gestohlenen oder zerstörten Gegenstände.

➡ Tipp: Fertigen Sie regelmäßig eine Inventarliste an und fotografieren Sie Ihre Wertgegenstände. Falls Belege fehlen, können Zeugenaussagen oder alte Fotos aus sozialen Medien helfen.

So setzen Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durch

Wenn die Hausratversicherung nicht zahlt, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

1️⃣ Ablehnung genau prüfen: Fordern Sie eine schriftliche Begründung und vergleichen Sie diese mit Ihrem Versicherungsvertrag.

2️⃣ Schaden dokumentieren: Fotos, Polizeiberichte, Zeugenaussagen – je mehr Beweise, desto besser.

3️⃣ Nicht sofort aufgeben: Viele Ablehnungen sind nicht endgültig und lassen sich durch Widerspruch oder anwaltliche Hilfe anfechten.

4️⃣ Rechtsanwalt hinzuziehen: Gerade bei größeren Schäden kann ein spezialisierter Anwalt Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wie ich Ihnen helfen kann

Viele Versicherungen verweigern Leistungen zu Unrecht – und genau hier komme ich ins Spiel.

Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin – online oder persönlich. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Versicherung zahlt, was Ihnen zusteht.

Beauftragen Sie mich, Rechtsanwalt Tobias Geisler, Limbacher Straße 62, 91126 Schwabach unter 09122-931166, per E-Mail: info@rae-schwabach.de oder über das Kontaktformular auf meiner Homepage www.rae-schwabach.de.




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