HCI 1100 TEU Schiffsfonds II: Rückforderung von Ausschüttungen an Kommanditisten des Dachfonds

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Mit Schreiben vom 28.03.2018 wendet sich nunmehr der Insolvenzverwalter der Zielfondsgesellschaft MS Stadt Bremen T + H Schifffahrts GmbH & Co. KG, MS Stadt Emden T + H Schifffahrts GmbH & Co. KG und MS Stadt Flensburg T + H Schifffahrts GmbH & Co. KG an die Treuhand-Kommanditisten des HCI 1100 TEU Schiffsfonds II und fordert diese zur Zurückzahlung von Ausschüttungen auf. Begründet wird der vermeintliche Rückforderungsanspruch aus §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 4 HGB damit, dass der Zielfonds an den Dachfonds als Kommanditist des Zielfonds insgesamt 4.257.000 € ausgeschüttet habe und diese Ausschüttung nicht durch Gewinne gedeckt gewesen seien, infolge von weiteren Einzahlungen seitens des Dachfonds sei mithin noch ein Betrag von 2.828.407,80 € offen, in dessen Höhe die Haftung des Dachfonds als Kommanditist gegenüber den Gläubigern in der Insolvenz der Zielfondsgesellschaft wieder aufleben würde.

Dies ist kritisch zu betrachten, da sich der Insolvenzverwalter nicht an die Treuhand-Kommanditisten des Dachfonds wenden muss, sondern an die Fondsgesellschaft selbst; ausschließlich diese ist die Kommanditistin und nur in deren Person lebt die Kommanditistenhaftung nach §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 4 HGB wieder auf. Ob der Gesellschaftsvertrag des Dachfonds eine entsprechende Ermächtigung der Fondsgesellschaft enthält, wonach diese Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt sind, direkt von ihren Treuhandkommanditisten zurückfordern darf, prüft Witt Rechtsanwälte derzeit. Witt Rechtsanwälte empfiehlt allen betroffenen Anlegern, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden.


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