Ist eine im Ausland geschlossene Ehe anzuerkennen?

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Im Ausland zu heiraten, ist für viele Paare attraktiv, dennoch stellt sich dann häufig die Frage, was für Auswirkungen eine solche Heirat hat. Eine im Ausland geschlossene Ehe ist eine wirksame Ehe, die in Deutschland automatisch anerkannt wird. Es gibt kein Anerkennungsverfahren bzw. eine sogenannte Prüfstelle, die überprüft, ob die Eheschließung anzuerkennen ist. Sie hat also Gültigkeit gegenüber allen Behörden und bedarf auch der Scheidung im Falle des Wunsches diese zu beenden.

Die Wirksamkeit ist nur bei einem Verstoß gegen das Verbot der Mehrehe oder auch bei so genannten Kinderehen in Frage zu stellen.

Muss ich die im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland eintragen lassen?

Es bedarf auch keiner Registrierung der im Ausland erfolgten Eheschließung. In Deutschland gibt es zwar beim Standesamt geführte Heiratseinträge, es besteht jedoch keine gesetzliche Verpflichtung, einen solchen Heiratseintrag in Form der Nachbeurkundung vornehmen zu lassen. Vielmehr kann eine sogenannte Nachbeurkundung i. S. d. § 34 PStG nur auf freigestellten Antrag erfolgen.

Für manche Länder ist aber eine Legalisation bzw. das Versehen der Heiratsurkunde mit einer Apostille erforderlich, damit die Heiratsurkunde in Deutschland akzeptiert wird. Die Legalisation bzw. die Apostille hat jedoch keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Eheschließung, sie ist lediglich eine Bestätigung der Echtheit des Dokuments für hiesige Behörden.

Hat die Heirat im Ausland Auswirkungen auf die Scheidung?

Die Eheschließung im Ausland hat auch keine Auswirkung auf das Scheidungsrecht. Eine Auswirkung kann sich allenfalls güterrechtlich ergeben, wenn der Eheschließungsort der erste gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt des Paares ist.


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