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Hessen: Bordelle dürfen wieder öffnen!

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Bordell und sonstige Prostitutionsgewerbe in Hessen dürfen ab dem 07.02.22 wieder geöffnet bzw. betrieben werden. 

Der § 27 der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit
dem Coronavirus SARS-CoV 2 (Coronavirus-Schutzverordnung - CoSchuV -) wurde zum 07.02.22 aufgehoben. Hier war die so genannten "Hotspot-Regeln" - Regelung für solche Regionen, in denen die 3-Tage-Inzidenz über 350 lag - enthalten. Aufgrund der Regelung mussten u.a. Bordelle in ganz Hessen im Januar geschlossen werden. 

Die Hessische Landesregierung führte dazu aus, dass die Situation an den Kliniken aktuell „beherrschbar sei“ weshalb man von der Hotspot-Regelung Abstand nehmen könne. Diese war etabliert worden, als die Delta-Variante dominant gewesen sei. Die mittlerweile vorherrschende Omikron-Variante sei zwar deutlich ansteckender und die Infektionszahlen entsprechend höher. Gleichzeitig erkrankten weniger Infizierte derart schwer, dass sie auf einer Intensivstation behandelt werden müssten.

Ab dem 07.02.22 gilt nunmehr in Bezug auf Bordelle/Prostitution wieder Folgendes: 

Prostitutionsstätten und andere Prostitutionsgewerbe (Prostitutionsvermittlungen, Prostitutionsfahrzeuge, Prostitutionsveranstaltungen) sind zulässig, wenn

- nur geimpfte und genesene Kundinnen mit zusätzlichem Test eingelassen werden (2G+)

- eine Kontaktdatenerfassung der Kunden erfolgt

- die Betreiberinnen und Betreiber bzw. die Prostituierten ein Abstands- und Hygienekonzept nach § 5, das das besondere Infektionsrisiko der an- gebotenen Dienstleistung berücksichtigt, erstellen und umsetzen.


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