Hilfe für GENOTEC-Mitglieder

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Viele der über 10.000 Mitglieder der Wohnungsbaugenossenschaft GENOTEC werden zurzeit von dem Insolvenzverwalter der Gesellschaft auf Zahlung in Anspruch genommen.

Grund ist die angeblich noch offenstehenden Beiträge. Diese können im Einzelfall mehrere 1.000,00 € betragen.

Hiergegen können Sie sich erfolgreich zur Wehr setzen und eine Klageabweisung erreichen. Dies wird möglich, wenn Sie vor Gericht den vollständigen, wahren Sachverhalt Ihrer GENOTEC-Beteiligung vortragen und so dem Gericht klar machen worum es bei der GENOTEC-Beteiligung eigentlich ging.

Der Insolvenzverwalter erhebt Klage auf Vollzahlung der Beteiligung, obwohl zwischen dem Kunden und der GENOTEC eG eine Ratenzahlung der Beteiligung vereinbart war. Der Insolvenzverwalter meint, die Vereinbarung dieser Ratenzahlung wäre gesetzeswidrig.

Dies führe dazu, dass der Beteiligte keine monatlichen Raten zahlen dürfe, sondern den Beitrag in voller Höhe sofort einzahlen müsste.

Das kann fünfstellige Beträge ausmachen. Er beruft sich dabei auf eine formale Position des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und will so die Kasse des Pleiteunternehmens auffüllen.

Dem können Sie entgegensetzen, dass die Beteiligung an der GENOTEC ausschließlich unter der Bedingung zu Stande kam, vermögenswirksame Leistungen zu kassieren. Diese vermögenswirksamen Leistungen werden jedoch nicht gewährt, wenn sie die gesamten Beiträge nicht als monatliche Raten, sondern in einem Einmalbetrag zahlen müssen. Damit ist der Geschäftszweck entfallen, was der Insolvenzverwalter übersieht. Schadenersatzansprüche, Anfechtungsrechte und Zurückbehaltungsrechte können Sie daher geltend machen. Rechtsanwalt Stefan Schröder vertritt mehrere Geschädigte aus der GENOTEC-Beteiligung und wird Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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