Hilfe, mir wird ein Drogendelikt vorgeworfen!

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Richtig reagieren – hohe Strafen vermeiden

Drogendelikte gehören bundesweit zu den häufigsten Verfahren eines Strafverteidigers. Viele Beschuldigte kommen in die Kanzlei und berichten, dass z. B. bei Ihnen eine Durchsuchung stattgefunden und die Polizei ja eh etwas gefunden hätte.

So einfach ist es nicht.

Bei BtM-Verfahren gibt es eine Reihe wichtiger Weichenstellungen, die über die Frage Verurteilung oder Freispruch und Knast oder Bewährung entscheiden können:

  • Ist die angebliche Tat wirklich nachweisbar – oder vermutet die Polizei nur irgendwas?
  • Geht es um eine geringe oder eine „nicht geringe“ Menge?
  • Nennt der Beschuldigte andere Täter („31er“)?
  • Ist der Beschuldigte selbst drogenabhängig und deswegen vermindert schuldfähig?
  • Kommt eine Drogentherapie in Betracht?
  • War möglicherweise sogar ein V-Mann der Polizei beteiligt?
  • Geht es um Marihuana oder Crystal?
  • Ist der Beschuldigte Drogenhändler oder nur Kurierfahrer?
  • Soll der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen werden?

Bei der Beantwortung dieser Fragen kann der Beschuldigte mit Hilfe seines Rechtsanwalts mitgestalten und so Einfluss nehmen auf das weitere Verfahren:

Bevor der Beschuldigte etwas sagt, muss erstmal klar sein, was die Polizei überhaupt weiß. Daher: Akteneinsicht.

Falls der Beschuldigte selbst Drogen nimmt, wirkt sich das immer mildernd aus. Daher: Begutachtung prüfen.

Wenn der Beschuldigte seinen Händler oder seine Kunden verrät und „den 35er macht“, kann sich das positiv auswirken. Ob solche Angaben gemacht werden, sollte allerdings ausführlich und sorgfältig mit dem Anwalt besprochen werden.

Falls der Beschuldigte in U-Haft genommen wird, stellen sich weitere Fragen: Trennscheibe, Kontakt mit Sozialarbeitern und Drogenberatung, evtl. Fortsetzung des Substitutionsprogramms in der Haft etc.

Wirft die Polizei Ihnen ein Drogendelikt vor? Dann melden Sie sich in unserer Kanzlei, damit alles in die richtigen Wege geleitet wird.

Bei uns bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden einen Termin. Bei Haftsachen helfen wir sofort. 


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