Nicht jeder Betrug ist wirklich ein Betrug !

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War es Vorsatz ?

Der Vorwurf des Betrugs zählt zu den häufigsten Vorwürfen im Strafrecht, nicht nur in Würzburg. Sehr oft kommen dabei folgende Sachverhalte vor:

  • Der Betroffene soll das Arbeitsamt / Jobcenter betrogen haben, indem er falsche Angaben gemacht hat.
  • Der Betroffene soll bei Ebay betrogen haben, indem er etwas verkauft, aber nicht geliefert hat.
  • Der Betroffene soll etwas bestellt, aber nicht bezahlt haben.

Ein Betrug im Sinne von § 263 StGB liegt nicht bereits dann vor, wenn jemand

  • eine Ware bestellt und dann nicht bezahlt
  • über Ebay etwas verkauft und dann vergisst, die Ware auszuliefern
  • beim Jobcenter etwas nicht mitteilt

Voraussetzung des Betrugs ist, dass der Täter einen Irrtum erregt, indem er dem anderen etwas vorspiegelt. Dies muss zudem in der Absicht geschehen, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Ein wirklicher Betrug liegt also nur dann vor, wenn der Betroffene im Zeitpunkt seiner Handlung dem anderen bewusst etwas vorspiegelt und den anderen gerade durch diese Täuschung zu einer Zahlung bewegen will.

Für die Ebay-Fälle bedeutet das Folgendes:

Wenn jemand ein Handy verkauft und lediglich vergisst, dieses zu liefern, liegt genau genommen kein Betrug vor. Falls er das Handy jedoch gar nicht besitzt, wird eine Verurteilung sehr wahrscheinlich.

Für die Jobcenter-Fälle heißt das:

Das Verhalten ist nur dann strafbar, wenn der Betroffene bestimmte Angaben machen musste, diese jedoch bewusst nicht gemacht hat.

Falls also beispielsweise der Betroffene nachweisen kann, dass er das Jobcenter über ein neues Arbeitsverhältnis per Mail informiert hat, ist eine Verurteilung unwahrscheinlich.

Falls der Betroffene vergisst, ein neues Beschäftigungsverhältnis zu melden, sich jedoch nach Eingang der Hartz-IV-Zahlungen sofort beim Jobcenter meldet und den Irrtum aufklärt, wird er die Behörden davon überzeugen können, dass er nicht absichtlich gehandelt hat.

Der Gesichtspunkt des Vorsatzes spielt beim Betrug eine wesentliche Rolle. In der Strafverteidigung wird der Rechtsanwalt für Strafrecht herausarbeiten, dass der Mandant nicht mit Täuschungsvorsatz gehandelt hat und bei der Gegenseite keinen Irrtum erregen wollte. Eine Anklage kann so oft vermieden werden.



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