Hoffnung für MS „Santa P-Schiffe“- Geschädigte – Urteil des LG Wuppertal

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Anleger, die an dem Schiffsfonds „MS Santa P-Schiffe" der Münchmeyer Petersen Capital Vermittlungs GmbH (MPC) beteiligt sind, wurden in den letzten Monaten immer wieder von schlechten Nachrichten überrascht (siehe unsere Rechtsstipps vom 12.06.2012 und 19.07.2012).

Doch  nun besteht durchaus Grund zur Hoffnung. Mittlerweile liegt ein erstes Urteil vor, das einem Anleger Schadensersatzansprüche gegen die die Beteiligung vermittelte Bank zuspricht.  In einer Entscheidung vom 13.06.2012 ging das LG Wuppertal davon aus, dass auf Seiten der Bank ein erhebliches Aufklärungs- und Beratungsverschulden vorlag, das den Anleger zur Rückabwicklung der Beteiligung berechtige. Als wesentliche Aufklärungsmängel hatte das Gericht dabei die verschwiegene  Aufklärung des Anlegers über die vereinnahmten Provisionen sowie die  Behauptung der Bank, die Beteiligung sei sicher und eigne sich für die Altersvorsorge, angesehen.

Dieses Urteil stärkt die Rechtsposition der Anleger erheblich und erhöht die Chancen, sich auf dem Klageweg von der Beteiligung zu lösen. Zum anderen bietet es auch gute Argumente für aussergerichtliche  Vergleichsverhandlungen mit den  Vermittlern bzw. Beratern.

Anleger, die sich an dem Schiffsfonds „MS Santa P-Schiffe" beteiligt haben sollten dieses Urteil zum Anlass nehmen,  von einem fachkundigen Rechtsanwalt die Möglichkeiten einer Rückabwicklung der Beteiligung prüfen zu lassen. Auch die Frage der Verjährung von Ansprüchen zu 31.12.2012 wäre zu untersuchen. Die KKWV-Anwaltskanzlei, die bereits zahlreiche Schiffsfondsanleger betreut, steht hier gerne als kompetenter Berater zur Verfügung. Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht  ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.  



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