Hohe Abfindung mit Kündigungsschutzklage – so klappt's

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Wer seine Kündigung nicht hinnehmen und um seinen Arbeitsplatz kämpfen will, muss Kündigungsschutzklage einreichen. Das gleiche gilt für Arbeitnehmer, die eine Abfindung wollen: Auch dafür ist die Kündigungsschutzklage regelmäßig eine der Voraussetzungen.

Worauf kommt es aber an, wenn man eine möglichst hohe Abfindung anstrebt? Schließlich bringt die Kündigung einem kurzfristig, aber oft auch langfristig, zum Teil erhebliche finanzielle Nachteile. Wie realistisch ist es, mehr herauszuholen, als den häufig vorgeschlagenen Satz von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Dieser Abfindungssatz geht wohl auf eine gesetzliche Reglung zurück, nach der, unter bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer eine nach dieser Formel berechnete Abfindung erhält, sofern er die Frist für die Kündigungsschutzklage verstreichen lässt.

Bloß: Im Kündigungsschutzprozess gilt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Höhe der Abfindung frei aushandeln! Dort kommt es nur darauf an, wie viel der Kündigungsschutz des Arbeitnehmers Wert ist, und wie viel der Arbeitgeber bereit ist, zu zahlen, um die Nachteile eines verlorenen Prozesses zu vermeiden.

Grundsätzlich gilt: Je stärker der Kündigungsschutz, desto höher die Abfindung. Gilt das Kündigungsschutzgesetz, hat der Arbeitnehmer viele „Sozialpunkte“ auf seiner Seite, hat er Sonderkündigungsschutz, dann ist sein Arbeitsplatz regelmäßig sicher – und die Kündigung häufig aller Voraussicht nach unwirksam.

Oft ist Arbeitgebern nicht bewusst, welche Nachteile ihnen ein verlorener Kündigungsschutzprozess einbringt: Gewinnt der Arbeitnehmer die Klage, muss der Arbeitgeber das Bruttogehalt für den seit der Kündigung verstrichenen Zeitraum voll nachzahlen, mitsamt Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge.

Nicht selten dauern solche Prozesse bis zu zwei Jahre, und im Fall einer Berufung mitunter länger. Hier können für den Arbeitgeber je nach Bruttogehalt leicht Nachzahlungen im mittleren oder hohen fünfstelligen Bereich anfallen. Und mehr noch: Nach einem Prozessverlust muss er den gekündigten, und vor Gericht erfolgreichen, Arbeitnehmer wieder einstellen – mit all den damit zusammenhängenden Folgeproblemen.

Auf dieser Grundlage verhandelt man vor Gericht, und für Arbeitgeber lohnt es sich, besonders bei kurzen Arbeitsverhältnissen, oft immer noch, beispielsweise vier bis sechs Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr zu zahlen.

Dabei entscheidend ist aber, dass sich der Arbeitnehmer früh an einen erfahrenen Kündigungsschutz- und Abfindungsexperten wendet und ihn, nach entsprechender Beratung, mit einer Vertretung im Prozess beauftragt. Oft lohnt es sich, einen Anwalt bereits im Vorfeld einer Kündigung einzuschalten.

Gerichtliche und außergerichtliche Abfindungsverhandlungen, bei denen so viel auf dem Spiel steht, überlässt man am besten einem erfahrenen Experten.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema