Holt Holding Group: Gläubigerinteressen bündeln! Anwälte informieren!

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Bei der Holt Holding Gruppe sind Anleger, die hier ihr Geld investiert hatten, inzwischen verstärkt in Sorge um ihr Geld, nach den Betrugsvorwürfen der letzten Wochen., bei denen der Vorwurf im Raum stand, dass Investoren mittels gefälschter Dokumente über die Realisierbarkeit von Windkraftprojekten getäuscht worden sein sollen. 

Medienberichten der letzten Zeit (z. B. Osnabrücker Zeitung online vom 29.05.2020) soll nun auch die Schwester von Hendrik Holt, die ebenfalls in  Untersuchungshaft sitzen soll, ein umfassendes Geständnis abgelegt haben und die vorgeworfenen Vorwürfe eingeräumt haben. Teilweise sollen hier auch Unterschriften gefälscht worden sein.

Auch wenn bis zum Beweis des Gegenteils selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt, sind dies nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte "beunruhigende Neuigkeiten für die Investoren. Ich rate zur Interessenbündeldung von Investoreninteressen, um hier schnell und umfassend die Rechte der Anleger und Investoren gegenüber anderen Gläubigern wie z. B. Banken auf gleicher Augenhöhe vertreten zu können, denn gerade z. B. bei Unternehmensanleihen ist oftmals nur eine nachrangige Absicherung der Gläubiger gegeben, die die Vermögensposition dieser Gläubiger nicht verbessert."

Da offensichtlich von der Staatsanwaltschaft inzwischen auch Wertgegenstände beschlagnahmt wurden, sollten auch hier Anleger und Investoren rechtzeitig ihre Rechte prüfen lassen, um eventuell geeignete Maßnahmen zu überprüfen wie z. B. Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft oder auch eventuell erforderliche Arrestanträge.

Auch sonst sollten betroffene Investoren alle ihre in Betracht kommenden Ansprüche gegen die eventuellen Verantwortlichen umgehend prüfen lassen, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, so könnten hier Ansprüche z. B. aus § 826 BGB gegen die verantwortlichen Personen in Betracht kommen.

Betroffene Investoren der „Holt Holding Group“ können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, Dr. Späth & Partner sind seit dem Jahr 2002, und somit seit fast 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnten in dieser Zeit schon zahlreiche Anleger von gescheiterten Kapitalanlagen und in Not geratenen Mittelstandsanleihen vertreten wie z. B. WBG Leipzig West AG, DM Beteiligungen AG, First Real Estate GmbH, getgoods.de AG, WGF AG, Deikon AG etc.



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