„HSV“ / „Nur der HSV“ – Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung – Kanzlei von Appen Jens Legal

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Die HSV Fußball AG hat einen unserer neuerlichen Mandanten kürzlich von der Kanzlei von Appen Jens Legal wegen vermeintlicher Markenrechtsverletzungen abmahnen lassen. Es geht um den Vorwurf, unser Mandant habe über eBay Produkte zum Kauf angeboten und mit den Worten „HSV“ und „Nur der HSV“ beworben, ohne dass es sich dabei um Lizenzprodukte des HSV gehandelt habe.

Die Worte „HSV“ und „Nur der HSV“ sind beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarken unter den Eintragungsnummern 30613597 und 012445458 geschützt. Die Verwendung dieser Wortmarken ist daher nicht unbeschränkt zulässig. Unser Mandant soll – so lautet jedenfalls der Vorwurf der Abmahnung – über die Internethandelsplattform eBay Produkte zum Kauf angeboten haben und diese mit den Worten „HSV“ und „Nur der HSV“ beworben haben. Bei den angebotenen Produkten handele es sich aber nicht um offizielle Merchandising-Produkte des HSV, die von diesem in den Verkehr gebracht wurden. Daher verletze unser Mandant durch die Bewerbung angeblicher nicht-originaler Ware die Markenrechte des HSV.

Ansprüche:

Aufgrund der vermeintlichen Markenrechtsverletzung macht der HSV folgende Ansprüche geltend:

- Unterlassungsanspruch

Unser Mandant wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und sich hiermit dazu verpflichten, künftig keine nicht-originalen Merchandising-Produkte unter Verwendung der oben genannten Marken mehr zu bewerben. Für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungserklärung verpflichtet er sich zu Zahlung einer Vertragsstrafe an den HSV.

- Auskunftsanspruch

Unser Mandant wird des Weiteren dazu aufgefordert, Auskunft darüber zu erteilen, woher die gerügten Produkte stammen, wie viele er davon verkauft hat und welchen Gewinn er mit dem Verkauf erzielt hat. Im Regelfall dient dieser Auskunftsanspruch zur Bezifferung eines konkreten Schadensersatzbetrages, der sodann in einem weiteren Schreiben von der Gegenseite geltend gemacht wird.

- Kostenerstattungsanspruch für Abmahnkosten

Weiterhin wird unser Mandant dazu aufgefordert, die entstandenen Rechtsanwaltskosten der Kanzlei von Appen Jens Legal zu ersetzen. Diese werden mit 1.531,90 € beziffert und wurden nach einem Gegenstandswert in Höhe von 50.000,00 € berechnet.

Wie reagieren?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Es sollte zunächst überprüft werden, ob der gerügte Verstoß tatsächlich begangen wurde. Sodann sollte je nach Sachlage eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die kein Schuldeingeständnis beinhaltet.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Gerne können Sie auch den kostenlosen telefonischen Rückrufservice nutzen, den wir Ihnen in Kooperation mit Anwalt.de gerne anbieten können. Auf unserem Anwalt.de – Profil finden Sie einen entsprechenden Link. Geben Sie einfach Ihre Rufnummer ein und Sie erhalten binnen weniger Sekunden einen kostenlosen Rückruf durch unsere Kanzlei.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

 


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