HTB Neunte Hanseatische Schiffsfonds GmbH & Co. KG in der Krise - Anleger erhalten Rückkaufangebot

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Den Anlegern des Dachfonds HTB Neunte Hanseatische Schiffsfonds GmbH & Co. KG ist das Lachen zwischenzeitlich vergangen. Der als Zweitmarktfonds aufgelegte HTB erwarb mit den Anlegergeldern Beteiligungen an verschiedenen Schiffsfonds von Erstzeichnern. Anstatt der erhofften Rendite blieben in der Folge die Ausschüttungen aus. Aber nicht nur die ausbleibende Rendite macht Sorgen. Ob und in welcher Höhe den Anlegern ihr investiertes Kapital zurückgezahlt wird, ist derzeit ebenfalls offen.

Vor wenigen Wochen erhielten die Anleger ein Rückkaufangebot der Neunte Hanseatische Schiffsfonds UG. Diese bot den Anlegern den symbolischen Betrag von € 1,00 für ihre Beteiligung. Darüber hinaus verspricht man den Anlegern 80 % der über einen eng begrenzten Zeitraum zu erzielenden Beträge aus der Liquidation des Fonds.

Die Hintergründe dieses Angebots sind jedoch schleierhaft. Insbesondere die Argumentation, dass die Anleger von ihrer Haftung freigestellt werden, gibt Rätsel auf. Denn eine Haftung besteht in diesem Falle nur, wenn die Einlagensumme durch gewinnunabhängige Ausschüttungen unter die Haftsumme gemindert wurde. Da es aber keine Ausschüttungen gab, lebt die Haftung der Anleger nicht wieder auf.

Anleger, die sich mit diesem Verlauf nicht zufrieden geben wollen, sollten ihre Möglichkeiten nutzen, das investierte Kapital gegebenenfalls über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zurückzuerhalten, die Beteiligung also rückabzuwickeln. Diese Möglichkeit kommt dann in Betracht, wenn ein Anleger nicht anleger- oder objektgerecht beraten wurde. Die empfohlene Kapitalanlage muss zum einen zu den Anlagezielen des Anlegers passen und zum anderen müssen die wesentlichen Risiken vom Anlageberater dargelegt werden. 

Beteiligungen an geschlossenen Fonds, die häufig in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft aufgelegt werden, sind unternehmerische Beteiligungen, die mit erheblichen Risiken einhergehen. Im Worst-Case kann das investierte Kapital vollständig verloren sein. Neben dem Risiko eines Totalverlusts bestehen unter anderem das Risiko des Substanzverlustes, das Risiko der Kommanditistenhaftung, Währungsrisiken sowie steuerliche Risiken.

Verletzt der Anlageberater seine Aufklärungspflichten, indem er die Beteiligung beispielsweise als sicheres Anlageprodukt darstellt oder nicht über die lange Laufzeit aufklärt, haftet er oder das hinter ihm stehende Vertriebsunternehmen bzw. die hinter ihm stehende Bank für die Falschberatung. Im Ergebnis erhält der Anleger sein investiertes Kapital nebst entgangener Anlagezinsen zurück und überträgt im Gegenzug die Beteiligung.

Wurde die Beteiligung von einer Bank vertrieben, liegt eine Falschberatung auch dann vor, wenn nicht über die an die Bank zurückfließenden Rückvergütungen aufgeklärt wird. Der Bankberater muss in diesem Fall darauf hinweisen, dass die Bank eine Rückvergütung erhält und in welcher Höhe sich diese Rückvergütung bewegt.

Anleger sollten das in die HTB Neunte Hanseatische Schiffsfonds GmbH & Co. KG investierte Kapital daher nicht ohne Überprüfung möglicher Ansprüche durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt abschreiben.


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