„I Origins – Im Auge des Ursprungs“ – Abmahnung durch Waldorf Frommer

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Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) aus München mahnt derzeit Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem US-amerikanischen Science-Fiction-Drama „I Origins – Im Auge des Ursprungs” ab.

Den Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, den Film von dem Drehbuchautor und Regisseur Mike Cahill aus dem Jahr 2014 mittels einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern derselbigen zur Verfügung gestellt zu haben. Dadurch wurde das Werk, ohne dass die vorherige notwendige Einwilligung des Rechteinhabers vorgelegen hat, öffentlich zugänglich gemacht.

Was möchte die Münchner Kanzlei?

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung fordern die Anwälte von Waldorf Frommer dreierlei: 

  • die sofortige und dauerhafte Löschung des abgemahnten Werkes,
  • die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 Euro, welcher Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten beinhaltet sowie
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Wie gehe ich gegen eine erhaltene Abmahnung am besten vor?

Wenn Sie eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten gefunden haben, sollten Sie diese ernst nehmen und in keinem Fall ignorieren. Sofern Sie die Abmahnung nicht beachten und die Ihnen gesetzte Frist fruchtlos verstreichen lassen, kann es sein, dass die Gegenseite ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie einleitet. Ein solches gilt es zu verhindern, da es mit weiteren Kosten verbunden ist.

Wir empfehlen Ihnen zunächst die Frist zu notieren und innerhalb dieser einen fachkundigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Ein solcher wird die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige juristische Überprüfung abgegeben werden. Sie kann für den Betroffenen nachteilhaft sein, weshalb die Abänderung der Erklärung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt meist von Vorteil ist. Ein Muster einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet sollte hingegen nicht gebraucht werden. Eine solche Vorlage kann ungenau sein oder den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass die Erklärung vor Gericht völlig wertlos ist.

Melden Sie sich bei unserem erfahrenen Team von Abmahnhelfer.de, wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben. Sie können ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 965 35 854 wahrnehmen, in welchem Sie nach der Schilderung Ihres Falles eine erste anwaltliche Einschätzung von uns erhalten. Auch können Sie uns kontaktieren, indem Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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