Ich möchte Beweisanträge stellen - Tipps vom Strafverteidiger

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Im Strafverfahren steht und fällt der Ausgang eines Verfahrens mit den Beweisen, die zur Klärung der Schuld oder Unschuld des Angeklagten herangezogen werden. Die wichtigsten Beweismittel im deutschen Strafrecht umfassen Zeugenaussagen, Urkunden, Augenscheinsobjekte, Sachverständigengutachten und die Einlassung des Angeklagten selbst. Jede dieser Beweiskategorien hat dabei ihre eigenen Anforderungen und Besonderheiten, die im Verfahren beachtet werden müssen.

Die fünf Hauptbeweismittel im Strafrecht

  1. Zeugenaussagen: Zeugen sind oft die zentralen Beweisträger in einem Strafverfahren. Ihre Aussagen können das Gericht bei der Entscheidungsfindung unterstützen, müssen jedoch genau auf Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit geprüft werden. Hier kommt es darauf an, ob der Zeuge eine zuverlässige und schlüssige Darstellung der Ereignisse geben kann. In der Praxis zeigt sich, dass erfahrene Verteidiger oft gezielte Fragen stellen, um die Aussagequalität zu hinterfragen und mögliche Widersprüche aufzuzeigen.

  2. Urkunden: Urkunden umfassen alle schriftlichen oder elektronischen Dokumente, die zur Beweisführung dienen können. Beispiele sind Verträge, Rechnungen oder elektronische Nachrichten. Urkunden sind besonders wichtig in Fällen, in denen schriftliche Vereinbarungen oder finanzielle Transaktionen eine Rolle spielen. Der Verteidiger kann prüfen, ob die Urkunden authentisch und rechtlich zulässig sind, und diese gezielt zur Entlastung oder Verteidigung nutzen.

  3. Augenscheinsobjekte: Hierbei handelt es sich um Beweisstücke, die direkt mit der Tat im Zusammenhang stehen, wie zum Beispiel Tatwerkzeuge oder Spuren am Tatort. Augenscheinsobjekte können den Tathergang verdeutlichen und werden häufig in Verbindung mit anderen Beweisen betrachtet. Ein Verteidiger kann hier etwa darauf hinweisen, wenn keine eindeutigen Rückschlüsse auf den Angeklagten möglich sind, oder alternative Erklärungen für das Vorhandensein dieser Beweismittel liefern.

  4. Sachverständigengutachten: In komplexen Sachverhalten, die spezielles Fachwissen erfordern, werden oft Sachverständige hinzugezogen. Ein Gutachter kann beispielsweise eine Analyse von DNA-Spuren oder psychologische Gutachten erstellen. Diese Gutachten dienen dem Gericht als wissenschaftliche Grundlage, um komplexe Fragen zu klären. Ein erfahrener Verteidiger wird das Gutachten sorgfältig prüfen und gegebenenfalls alternative Sachverständige hinzuziehen, um die Aussagekraft des Gutachtens zu hinterfragen.

  5. Einlassung des Angeklagten: Der Angeklagte hat das Recht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Seine Einlassung kann ein wichtiges Beweismittel sein, das zur Entlastung beitragen kann, wenn er eine stimmige und nachvollziehbare Darstellung der Ereignisse liefert. Jedoch ist die Einlassung nicht verpflichtend, und ein Verteidiger kann in bestimmten Fällen empfehlen, von dem Schweigerecht Gebrauch zu machen, um keine weiteren Belastungen zu riskieren.

Die Rolle des Verteidigers bei der Beweiserhebung

Ein Strafverteidiger spielt bei der Beweiserhebung und -bewertung eine zentrale Rolle. Er sorgt dafür, dass alle Beweise sorgfältig geprüft werden und dass entlastende Umstände umfassend dargelegt werden. Ein guter Verteidiger wird auch eigene Beweisanträge stellen, etwa um weitere Zeugen hinzuzuziehen oder alternative Gutachten in Auftrag zu geben. In Fällen, in denen die Beweislage komplex ist, kann die Verteidigung durch gezielte Nachfragen oder das Aufzeigen von Unstimmigkeiten erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit der Beweise wecken.

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Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht, steht Ihnen bei Fragen rund um die Beweismittel und die optimale Verteidigungsstrategie zur Seite. Dr. Bunzel verfügt über langjährige Erfahrung im Strafrecht und betreibt Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, von denen aus er bundesweit tätig ist. Er analysiert die Beweislage detailliert und sorgt dafür, dass alle Möglichkeiten zur Entlastung ausgeschöpft werden.

Für eine erste, kostenlose Orientierung erreichen Sie Dr. Maik Bunzel unter der Telefonnummer 0151 21 778 788. Auch per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite ist er jederzeit ansprechbar, um Ihnen eine erste Einschätzung der Lage und die bestmögliche Vorgehensweise zu erläutern.

Foto(s): Maik Bunzel

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