Ich wurde gekündigt und ich suche einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin

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Was muss ich tun, wenn ich eine Kündigung bekommen habe, und wann?

Schnell handeln, sobald sich der erste Schock gelegt hat. Es ist Eile geboten! 

Gegen die Kündigung muss innerhalb von nur 3 Wochen Klage beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht eingelegt werden, sonst wird auch eine unrechtmäßige Kündigung wirksam und man kann nichts mehr dagegen tun. Ich bin meist 24/7 über die Kanzleirufnummer zu erreichen und nehme auch Mandate außerhalb Bayerns an.

Vergessen Sie nicht, die Kündigung innerhalb von 3 Tagen (bei längeren Kündigungsfristen spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses) bei der Agentur für Arbeit vorzulegen, sich arbeitslos zu melden und Ihr Arbeitslosengeld zu beantragen.

Lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten.

Wie stehen meine Chancen?

Nach meiner langjährigen Erfahrung wird eine Kündigung vor Gericht nie "durchgewunken". Es gibt viele Einwände, die vorgetragen werden können. Manchmal wurden Form und Frist nicht eingehalten, häufiger können keine Kündigungsgründe bewiesen werden. 

Bei Kleinbetrieben (bis zu 10 Mitarbeiter, bei langen Arbeitsverhältnissen vor Ende 2003 bis 5 Mitarbeiter) gilt kein Kündigungsschutz. Trotzdem können in einer Klage formale Fehler vorgetragen werden oder gar Verletzung des speziellen Kündigungsschutzes, z.B. bei Mutterschutz, Schwangeren, Schwerbehinderten.

Um ein aufwändiges Verfahren vorzeitig zu beenden, sind Arbeitgeber auch bei triftigen Kündigungsgründen häufig bereit, einen gerichtlichen Vergleich zu schließen.

Was ist ein gerichtlicher Vergleich?

Er beendet ein gerichtliches Verfahren vorzeitig und endgültig.  In der Regel werden folgende Regelungen getroffen:

  1. Die Kündigung ist ordentlich und fristgemäß erfolgt, mithin vom Mitarbeiter unverschuldet
  2. Abfindung in angemessener Höhe am Ende des Arbeitsverhältnisses
  3. Freistellung unter Fortzahlung des Gehalts
  4. Urlaubsabgeltung
  5. Ein gutes Arbeitszeugnis
  6. Betriebliche Altersversorgung absichern
  7. Dienstfahrzeug, Handy, Spesenabrechnungen
  8. Aufteilung der Anwaltskosten
  9. Abgeltung aller gegenseitigen Ansprüche

Die vereinbarten Regelungen sind wie ein Urteil vollstreckbar, sobald der Vergleich wirksam geschlossen ist, sog. Titel. 

Wie reagiert die Agentur für Arbeit auf den Vergleich?

Sie muss nicht zustimmen.

Es gibt keine Sperre, wenn der Kündigungsgrund unverschuldet festgestellt wurde, z.B. ordentlich betrieblich bedingt, und wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde.

Soweit der Urlaub abgegolten wurde, kann es zu - meist geringen - Anrechnungen auf das ALG I kommen. 

Wie läuft ein Verfahren beim Arbeitsgericht ab, und muss ich mitgehen?

Nach spätestens 6 Wochen ab Klageeinreichung gibt es einen Gütertermin. Sie müssen dort nicht erscheinen. Nach Einreichen der Klage nehme ich meist Kontakt zum Arbeitgeber auf, um den Gütetermin vorzubereiten.

Sollte man keinen Vergleich schließen, kann kurz darauf ein 2. Gütertermin anberaumt werden oder einige Monate später ein Kammertermin. Dann müssen die Parteien häufig persönlich erscheinen, wenn keine wichtigen Gründe dagegen sprechen.

Im Kammertermin (1 Richter und 2 ehrenamtliche Richter) kann auch noch ein Vergleich geschlossen werden. Falls keine Einigung zustandekommt, kommt es zur Beweisaufnahme und dann zu einem Urteil. Das kann in der 1. Instanz bis zu 2 Jahre dauern.

Wieviel muss ich für ein Kündigungsschutzverfahren zahlen?

Die Höhe ist unterschiedlich und richtet sich nach Ihrem Bruttogehalt. Danach wird der Streitwert berechnet. Auf der Basis des Streitwerts wird das Honorar berechnet.

In der 1. Instanz muss jede Partei seine Anwaltskosten selbst zahlen, auch wenn sie gewinnt.

Eine Rechtschutzversicherung deckt die Kosten ab. Falls Sie keine Versicherung und wenig Geld zur Verfügung haben, können wir Prozesskostenhilfe beantragen. 

In jedem anderen Fall gibt es die Möglichkeit, eine anwaltliche Honorarvereinbarung zu schließen, die den Streitwert begrenzt und das Honorar unter den gesetzlichen Gebühren hält. Dies gilt auch für eine Beratungsgebühr, die später vom Honorar für das Verfahren abgezogen wird.

Im Falle eines Vergleichs achte ich darauf, dass das Honorar weitgehend vom Gegner bezahlt wird oder in der Abfindung "eingepreist" ist.

Mein Rat bei Kündigungen

Dieser schwere Eingriff in Ihr Leben muss erst einmal verarbeitet werden. Nehmen Sie sich eine kurze Auszeit und bleiben Sie besonnen. Eine Kündigung kann auch einen Neuanfang bedeuten, zu dem einem möglicherweise der Mut gefehlt hätte. Lassen Sie sich von einer Anwältin/einem Anwalt helfen, die/ der Ihnen zur Seite steht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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