ICO & Blockchain: Rechtliche Regulierungen empfehlen schnelle Durchführung – Anwälte informieren

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Medienberichten zufolge (z. B. www.reuters.com vom 09.02.2018) wurden letztes Jahr 2017 über 3,7 Milliarden Euro über ICOs eingesammelt, wohingegen im Jahr 2016 lediglich 82 Mio. € eingesammelt wurden.

Kein Wunder daher, dass bei vielen Unternehmen nach wie vor großes Interesse an einem ICO oder TGE, ein sog. „Initial Coin Offering“ oder „Token Generating Event“, besteht, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin und Hamburg hinweist, denn oftmals kann ein Unternehmen durch einen ICO schnell und unkompliziert in kurzer Zeit auf direktem Wege bei vielen Anlegern hinweg viel Geld einsammeln.

Allerdings könnten inzwischen verstärkte Regulierungen drohen, die ICOs zumindest schwieriger machen könnten.

Dr. Späth & Partner weisen z. B. darauf hin, dass vor Kurzem die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) in der Schweiz sich zu geplanten Regulierungen von ICOs geäußert hat und auch eine „Wegleitung“ zum Thema publiziert hat.

So soll zwar nicht bei allen ICOs Finanzmarktrecht anwendbar sein und laut FINMA jeweils die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden müssen, jedoch ist laut FINMA z. B. die Einteilung der Token wichtig:

Während z. B. Zahlungstoken nicht als Effekte zu behandeln sein sollen, sollen laut FINMA Nutzungs-Token wie Anlage-Token behandelt werden, wenn sie auch eine wirtschaftliche Funktion erfüllen und Anlage-Token Vermögenswerte sein und damit in der Regel auch eine Prospektpflicht umfassen sollen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Es zeigt sich, dass ICOs zunehmend reguliert werden könnten und auch in Deutschland eine zunehmende Regulierung drohen könnte, die einen ICO schwieriger machen könnten“.

Denn bisher sind bei einem ICO noch nicht besonders hohe Regularien einzuhalten, auch wenn dies immer im Einzelfall überprüft werden muss.

Für Unternehmen, die einen ICO durchführen wollen, könnte sich somit eine zügige Durchführung lohnen.

Das Expertenteam der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und einer Zweigstelle in Hamburg (RA Dr. Walter Späth, RA Christian Albrecht Kurdum sowie RA Dr. Marc Liebscher) steht interessierten Unternehmern aber auch Anlegern gerne in allen Rechtsfragen rund um das Thema ICO, TGE, Kryptowährungsrecht, Blockchain, etc. zur Seite.


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