Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen eV mahnt ab

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Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. mahnt wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstöße auf eBay ab.

Eine aktuelle, auf den 18.11.2015 datierte Abmahnung des Ido Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. ist aktuell Gegenstand einer auf uns lautenden Mandatierung.

Die Abmahnung richtet sich gegen einen eBay-Händler, der unter anderem Spielwaren, Schmuck, Textilien und Haushaltswaren zum Kauf anbietet. Im Detail beinhaltet die wettbewerbsrechtliche Abmahnung folgende Vorwürfe:

  • Fehlende Informationen über das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts und
  • Fehler bei der Erklärung über das Speichern des Vertragstextes.

Haben auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Sind Sie Betreiber eines eigenen Onlineshops oder eines eBay- oder Amazon-Shops?

Wie der vorliegende Fall eindrucksvoll zeigt, ist es zur Vermeidung von kostenintensiven wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen unabdingbar, dass Sie rechtssichere Widerrufsbelehrungen und AGB verwenden. Wir blicken hier auf einen großen Erfahrungsschatz zurück und beraten bereits zahlreiche Onlinehändler. Wenden Sie sich gerne an uns, wir stehen Ihnen helfend zur Seite. Weitere Informationen zu unserem AGB-Update-Angebot finden Sie auf unserer Homepage.

Unabhängig davon, ob die in der Abmahnung gerügten Verstöße tatsächlich zutreffend sein sollten oder nicht, sollten Sie keinesfalls die der Abmahnung beigefügte und durch die Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben. Die ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Verlangt wird von unserer Mandantschaft neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung einer abmahnbezogenen Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine erste kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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