Ihr Recht auf Information bei Versetzung ins Ausland

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Stehen Sie vor einer beruflichen Versetzung ins Ausland? Verstehen Sie Ihre Rechte und Pflichten klar – ich unterstütze Sie dabei!

Die zunehmende Globalisierung bringt neue Herausforderungen im Arbeitsrecht mit sich, insbesondere bei Versetzungen ins Ausland. Ob Sie nun vor der Entscheidung stehen, ins Ausland versetzt zu werden, oder bereits in der Planungsphase sind, unser Artikel bietet Ihnen umfassende Einblicke und wertvolle Tipps.

Voraussetzungen für eine rechtmäßige Versetzung: Die Versetzung ins Ausland ist nur dann rechtlich zulässig, wenn sie im Rahmen des Weisungsrechts des Arbeitgebers stattfindet, welches durch § 106 GewO definiert ist. Wichtig ist, dass die Versetzung nicht im Widerspruch zu bestehenden Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen steht. Ist ein Betriebsrat vorhanden, muss dessen Zustimmung eingeholt werden.

Planung einer Auslandsversetzung: Überlegen Sie, ob Sie die nötigen Sprachkenntnisse haben und klären Sie Visa-Bestimmungen sowie finanzielle Aspekte. Eine Versetzung ins Ausland muss nicht zwingend akzeptiert werden, besonders wenn der Arbeitsvertrag keine entsprechende Klausel enthält.

Arbeitnehmerentsendung: Die Definition einer Entsendung ist spezifisch. Sie tritt ein, wenn ein Arbeitnehmer auf Anweisung seines inländischen Arbeitgebers im Ausland tätig wird. Entsendungen sind zeitlich befristet und verlangen eine sorgfältige Planung und Vertragsgestaltung.

Entsendungsvertrag: In einem Entsendungsvertrag sollten die Dauer des Auslandsaufenthalts, Aufgaben, Zuständigkeiten, Vergütung und Bedingungen für Heimreisen festgelegt werden. Auch eine finanzielle Unterstützung für den Umzug und gegebenenfalls für Sprachkurse sollte geklärt sein.

Beendigung der Entsendung: Eine Entsendung endet offiziell, wenn die Unterbrechung länger als zwei Monate andauert oder wenn andere vereinbarte Bedingungen eintreten.

Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: Entscheidend für die Versetzung ins Ausland ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Jedoch müssen dabei die Grundsätze des Billigkeitsrechts beachtet werden. Arbeitnehmer können unter Umständen auch ohne ihre Zustimmung ins Ausland versetzt werden.

Sozialversicherungsschutz bei Auslandsentsendung: Arbeitnehmer, die ins Ausland entsandt werden, können in der Regel im Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes verbleiben. Wichtig ist die Beantragung des „Portable Dokument A1 (PD A1)“.

Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Informieren Sie sich umfassend über Ihre Rechte und Pflichten. Arbeitgeber sollten bei Versetzungen ins Ausland die Bestimmungen des Entsendungsrechts und die Grundsätze des Billigkeitsrechts beachten.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berate ich Sie bei allen rechtlichen Angelegenheiten rund um das Thema Versetzung ins Ausland. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um Ihre Situation zu bewerten und Ihre Rechte zu verstehen. Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und sorgen dafür, dass Sie gut informiert und abgesichert sind.


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