Ihr Recht auf Reisekosten-Erstattung: Professionelle Hilfe bei schulischen Projektreisen

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In einer jüngsten Entscheidung hat das OLG Zweibrücken (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 11.10.2023 - 9 U 86/23) klargestellt, dass das Land Rheinland-Pfalz keine Haftung für die Kosten von abgebrochenen Schulprojektreisen übernimmt. Dies betrifft Fälle, in denen Schüler außerhalb der Schulzeit und des Schulgeländes organisierte Schulveranstaltungen eigenständig verlassen.

Was geschah genau? Zwei Schülerinnen brachen ihre Projektreise nach Estland ab und kehrten selbstorganisiert nach Deutschland zurück. Sie forderten anschließend die Erstattung ihrer Projektreisekosten vom Land Rheinland-Pfalz. Die Begründung: Unklarheiten und organisatorische Probleme vor Ort.

Wie lautete das Urteil? Das Landgericht Landau wies ihre Klage zunächst ab. Die Schülerinnen gingen in Berufung, doch das OLG Zweibrücken bestätigte das Urteil. Es fand keine Verletzung der Amtspflicht durch die Schule oder den betreuenden Lehrer. Die Schülerinnen zogen ihre Berufung daraufhin zurück, womit das Urteil rechtskräftig wurde.

Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie oder Ihr Kind in einer ähnlichen Situation sind und sich unsicher über Ihre Rechte und mögliche Ansprüche fühlen, ist professioneller Rechtsbeistand unerlässlich. Als erfahrener Rechtsanwalt im Reiserecht kann ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen und Ihnen helfen, Ihr Recht effektiv zu vertreten.

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