Ihr Recht gegen den Lärm einer Baustelle der Bahn
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Bundesweit leiden Anlieger von Bahnstrecken insbesondere an nächtlichem Baustellenlärm der Bahn. Diese Belastungen werden zunehmend, denn der Vorstand der Bahn hat im Sommer 2018 entschieden, den Betrieb der Baustellen verstärkt in die Nachtzeit zu verlagern, damit die Züge des Fernverkehrs tagsüber pünktlicher verkehren können.
Bahnlärm oberhalb der Schwelle stellt eine wesentliche Beeinträchtigung der Wohnnutzung dar und eröffnet zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Ansprüche auf Schutz.
Aufgabe des Fachanwalts Verwaltungsrecht ist es dann, den maßgeblichen Sachverhalt mit der Mandantschaft gemeinsam aufzuklären und dann rechtsgutachterlich die Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen.
Einleitend ist stets zu prüfen, ob der Betrieb der Baustelle in einer bahnrechtlichen Entscheidung ordnungsgemäß ermittelt, bewertet und Schutzauflagen bereits verfügt wurden, die möglicherweise nicht eingehalten werden.
Vorrangig steht den Betroffenen Anliegern ein Anspruch auf eine Schallprognose des Lärms einer Baustelle dann zu, wenn voraussichtlich der davon ausgehende Lärm die Wohnnutzung ihrer Immobilie wesentlich beeinträchtigen wird. Für diesen Fall muss nicht nur eine Minimierung der Schallbelastung geprüft werden, sondern sie haben auch einen Anspruch auf rechtzeitige Information, damit sie vor dem Lärm in ein Hotel ausweichen können.
Eine wesentliche Beeinträchtigung der Wohnnutzung erfordert die auf der Basis der Prognose des Einsatzes von Baumaschinen zu berechnende Überschreitung der Orientierungswerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Baulärm. Diese Berechnung wird der Fachanwalt für Verwaltungsrecht für die Betroffenen gegenüber der zuständigen Behörde einfordern.
Für den Fall einer Überschreitung der Werte wird er sowohl die Behörde zum Erlass einer Verfügung gegenüber der Bahn auffordern als auch die Ansprüche auf Geldersatz gegenüber dem Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen unter Fristsetzung einfordern.
Der Arbeitsaufwand für diese Schritte beträgt etwa 4 Arbeitsstunden des Fachanwalts. Eine Rechtsschutzversicherung für das Risiko auch des selbstgenutzten Wohneigentums springt dann dafür teilweise ein, wenn die Schwelle der wesentlichen Beeinträchtigung einer Wohnnutzung bereits überschritten ist und kein wirksamer Schutz vorgesehen war.
Details klären sich am besten in einem ausführlichen Telefonat.
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