IK Investment Group GmbH – BaFin greift ein

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Hinsichtlich der IK Investment Group GmbH hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde die Einstellung und Abwicklung eines unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet.

Von der IK Investment Group GmbH wurde Anlegern eine Anlage in Form von „IK-Festzinskonten“ offeriert, wobei eine Rückzahlung des eingezahlten Kapitals nebst Zinsen versprochen worden ist.

Einlagengeschäft ohne Genehmigung der BaFin

Das Angebot von „IK-Festzinskonten“, bei denen eine unbedingte Rückzahlung der eingezahlten Gelder versprochen wurde, stellt unseres Erachtens ein Bank- bzw. Einlagengeschäfte im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) dar.

Für ein derartiges Einlagengeschäft benötigt ein Anbieter aber eine Erlaubnis der BaFin. Über eine solche Genehmigung der BaFin verfügt aber die IK Investment Group GmbH laut der Behörde nicht. ´

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht rechtskräftig.

Abwickler eingesetzt

Soweit die BaFin eine Abwicklung des Einlagengeschäfts angeordnet hat, hat sie einen Abwickler bestellt.

Anleger, die eine Anlage bei der IK Investment Group GmbH getätigt haben, sollten auch Ansprüche bei dem Abwickler gelten machen.

Optionen für Anleger der IK Investment Group GmbH

Anleger, die Gelder bei der IK Investment Group GmbH investiert haben, können mit Fragen, insbesondere auch hinsichtlich der ihnen zustehenden Ansprüche, jederzeit die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kontaktieren.

Unsere Kanzlei berät und unterstützt betroffene Anleger, insbesondere auch hinsichtlich der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem von der BaFin bestellten Abwickler.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.



Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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