Illegaler Verkauf von Potenzmitteln – was droht?

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Der Schwarzhandel von Potenzmitteln über das Internet wächst mit jedem Jahr und hat laut WHO-Schätzung einen Marktanteil von bis zu 50%. Potenzmittel wie Viagra und Cialis gehören zu den am häufigsten gefälschten Medikamenten weltweit. Wie begegnet die Rechtsprechung diesem Phänomen?


Wer bestimmt über den Umgang mit Arzneimitteln?

Der rechtliche Umgang mit Arzneien in Deutschland wird durch das Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Dort wird definiert, unter welchen Voraussetzungen ein Mittel in Deutschland als Arzneimittel klassifiziert wird (im Gegensatz zu Nahrungs- Nahrungsergänzungs- oder Genussmitteln), welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit eine Arznei in Deutschland zulassungsfähig ist, und welche Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz wie geahndet werden sollen.


Was ist ein Arzneimittel?

Kurz gesagt gelten gemäß § 2 AMG diejenigen Substanzen als Arzneimittel, die dazu bestimmt sind, im oder am menschlichen Körper angewandt zu werden, und Krankheiten oder Beschwerden vorzubeugen, zu lindern oder zu bekämpfen, oder solche, die dazu geeignet sind, physiologische Funktionen des Körpers durch pharmakologische, immunologische, oder metabolische Wirkung zu beeinflussen.

Unter die letztere Klasse fallen auch die Potenzmittel.

Diese Mittel unterliegen strengen Normen und Kontrollen, deren Umgehung eine strafbare Handlung darstellt.


Was sind Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz?

Die wichtigsten Straftaten des AMG in Zusammenhang mit dem illegalen Verkauf von Potenzmitteln lauten:

Inverkehrbringen von möglicherweise schädlichen Arzneimitteln, wobei Inverkehrbringen meint, dass jemand Ware zu Verkaufszwecken vorrätig hält, feilbietet oder an andere abgibt, und möglicherweise schädliche Arzneimittel solche Substanzen meint, die in Deutschland keine Zulassung bekommen haben oder bekommen würden.

Unerlaubte Herstellung von Arzneimitteln

Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne vorgeschriebene Kennzeichnung.


Wie hoch kann die Strafe für illegalen Verkauf von Potenzmitteln ausfallen?

Das Arzneimittelrecht ist sehr kompliziert, und sieht sowohl Bußgelder als auch hohe Geld- und Freiheitsstrafen für unterschiedliche Delikte vor. Je nach Einzelfall entscheidet das zuständige Gericht über die zum Tragen kommenden Anklagepunkte, die Schwere der Schuld, und das daraus resultierende Strafmaß.

Bei den üblichen Delikten des illegalen Verkaufs von Arzneimitteln überschneiden sich allerdings neben den Straftaten gemäß AMG auch noch Verstöße gegen Marken- und Patentrecht, sowie Verbraucherschutzdelikte. Es kann also durchaus zu mehrjährigen Haftstrafen kommen.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auch in unserem Rechtsblog: Viagra im Internet bestellt - Strafbar? Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern direkt per WhatsApp.


Was soll ich tun, wenn gegen mich wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ermittelt wird?

Wenn Grund zu der Annahme besteht, dass Sie illegalen Handel mit Arzneimitteln treiben, ist es wahrscheinlich, dass das Gericht bei Ihnen eine Hausdurchsuchung anordnen wird. Möglicherweise werden Sie aber auch als Verdächtiger zu einer Vernehmung vorgeladen. In ersterem Fall bewahren Sie Ruhe, lassen Sie die Beamten herein, und verweigern Sie jede Aussage. Im zweiten Fall erscheinen Sie auf keinen Fall zur Vorladung, und äußern Sie sich nicht.

In jedem Falle gilt: Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt, der Ihre Verteidigung übernimmt. Der Anwalt wird Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen und gemeinsam mit Ihnen anhand der Beweislage gegen Sie eine Verteidigungsstrategie erarbeiten.

Ohne anwaltliche Hilfe haben Sie wenig Aussicht, mildernd auf das Strafmaß einzuwirken.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf solche Fälle spezialisiert. Wir stehen Ihnen kompetent, und bundesweit zur Seite!

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