Illegales Online-Glücksspiel: Hilfe bei Ermittlungsverfahren gegen Spieler

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Nach dem Gang zum Briefkasten kommt bei manchen Online-Zocker der Schreck: Ein Ermittlungsverfahren läuft gegen sie! Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Geldwäscheverdacht, 2. Verdacht auf Teilnahme an illegalem Onlineglücksspiel. Im ersten Fall bleibt es für viele Laien schleierhaft, weshalb sie überhaupt strafrechtliche Ermittlungen am Hals haben. Im Schreiben steht etwas von „Finanzagent“. Sollten Sie solche Schreiben von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei erhalten haben, raten wir Ihnen: Tun Sie nichts! Kommen Sie zu uns, den HFS Rechtsanwälten! Wir sorgen dafür, dass die Ermittlungen gegen Sie schnell eingestellt werden. 


So geraten Spieler bei Online-Glücksspiel unter Geldwäscheverdacht


Der Ursprung solcher Verdächtigungen liegt bei Ihrer Bank. Werden plötzlich ungewöhnlich hohe Summen über Ihr Konto bewegt, die über 10.000 Euro liegen, kontrollieren die Banken den Zusammenhang. Wenn das Geld dazu auch noch häufig ins Ausland fließt oder von dort zurück, ist der Verdacht auf Geldwäsche perfekt. Das betrifft sehr häufig Online-Spieler, die in den Strudel der Sucht geraten. Bei Gewinnauszahlungen kommen plötzlich größere Summen aus dem Ausland auf das eigene Konto, die wiederum – leider – bei vielen schnell erneut ins Ausland fließen. Schließlich haben die meisten Anbieter von Casinos, Sportwetten oder Lotto im Internet ihren Sitz auf Malta oder Gibraltar. Für eine Bank ist dabei nicht immer auf den ersten Blick klar, wohin genau das Geld warum fließt. Oft steht zum Beispiel noch ein Zahlungsdienstleister dazwischen. Geht eine Überweisung direkt an einen Anbieter von Online-Glücksspielen, tauchen Firmennamen wie ElektraWorks, Entain Group oder Rabbit Entertainment auf, die deutschen Banken nicht unbedingt bekannt sind. Es kommt die Vermutung auf, Sie könnten ein sogenannter Finanzagent sein. Das sind Privatpersonen, oder Gewerbebetreibende, die oft unwissentlich dazwischengeschaltet werden, um Gelder für eine fremde Organisation oder ein Unternehmen aus dem Banksystem herauszuholen.


Geldwäsche: Strafen bis zu 5 Jahren Haft und die Kontosperrung drohen


Wenn eine Bank solche ungewöhnlichen Kontobewegungen bemerkt, die in die Kategorie „Geldwäsche“ passen, meldet sie diese der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Genau genommen deren spezieller Einheit FIU (Financial Intelligence Unit). Diese wiederum übermittelt die Verdachtsfälle an die Polizei. Die Staatsanwaltschaft ermittelt schließlich, um bei der Bestätigung eines Verdachts ein strafrechtliches Verfahren einzuleiten. Für Geldwäsche drohen Strafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft und die Kontosperrung bis zum Abschluss der Ermittlungen. Solche Verdächtigungen kommen übrigens häufig vor. Laut Stiftung Warentest waren es im Jahr 2021 fast 300.000 Meldungen, denen die Behörden nachgegangen sind.


Spieler unter Verdacht, an illegalem Glücksspiel teilgenommen zu haben


Bei Kontoüberprüfungen kann es außerdem bei Spielern dazu kommen, dass der Verdacht entsteht, an illegalem Online-Glücksspiel teilgenommen zu haben. Auch dann flattert ein unangenehmer Brief ins Haus. Diese Schreiben sind für Laien allerdings leichter zu entziffern, da die Straftat deutlich benannt wird. Der Wortlaut kann dann wie folgt zum Beispiel sein:


Sehr geerte/r Herr/Frau …, 


gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren geführt, das folgenden Gegenstand hat: 

Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel gemäß §285 StGB // nicht genehmigtes Online-Glücksspiel der Firma „XY“ aus Malta. 


§ 285 StGB verbietet ausdrücklich die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel.


Strafanzeige im Zusammenhang mit Online-Glücksspiel? Lassen Sie den Profi argumentieren!


Im Schreiben werden Sie dazu gebeten Stellung dazu zu nehmen. Überlassen Sie das lieber uns! Unser Vorteil ist, dass wir eine Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen dürfen und gezielt darauf antworten können. Ihnen als Privatperson steht diese Einsicht nicht zu. Bevor Sie sich also in Rechtfertigungen verstricken, helfen wir Ihnen gerne dabei, dass die Ermittlungen gegen Sie möglichst schnell eingestellt werden und es gar nicht zu einer Strafklage kommt. In mehreren Fällen konnten wir bereits eine Einstellung schnell und unkompliziert erreichen.


Sie haben auch unangenehme Post von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei bekommen? Ich helfe Ihnen gerne schnell und unkompliziert! Se erreichen mich hier über Anwalt.de oder auch gerne über E-Mail: schopf@hfs-rechtsanwälte.de

















Foto(s): Pond5

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