Immer Ärger mit den Nebenkosten – wichtige Hinweise für Mieter

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Die jährliche Nebenkostenabrechnung bietet häufig Anlass zu Streitigkeiten. Meist wird der Mieter mit einer erheblichen Betriebskostennachzahlung belastet. Da oft die gesetzlichen Vorgaben an eine solche Abrechnung nicht eingehalten wurden, verschenken Sie unter Umständen viel Geld, wenn Sie ohne weitere Prüfung zahlen.

Vermeiden Sie dies, indem Sie die folgenden Tipps beachten:

  • Die in Rechnung gestellten Gesamtkosten müssen sich in der Regel an den im Mietvertrag genannten und auf den Mieter abgewälzten Nebenkostenpositionen orientieren.
  • Das heißt, der Vermieter muss im Mietvertrag genau angeben, welche Betriebskosten er in Rechnung stellt. Tut er dies nicht, schulden Sie einzelne Kostenpositionen unter Umständen gar nicht! Unklarheiten gehen hierbei zu Lasten des Vermieters.
  • Der Vermieter darf den Mieter nur mit Nebenkosten belasten, die erforderlich und angemessen sind. Das sog. Wirtschaftlichkeitsgebot muss beachtet werden. Achten Sie also genau darauf, welche Kostenpositionen Ihnen in Rechnung gestellt wurden.
  • Bei der Umlage von bspw. Instandhaltungskosten müssen Obergrenzen gesetzt werden.
  • Die Gerichte verlangen weiter, dass „für den durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieter" eine „nachvollziehbare Zusammenstellung der Gesamtkosten, und zwar unter einer Aufschlüsselung der einzelnen Kostenpositionen" erfolgen muss. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die Ihnen ausgehändigte Nebenkostenabrechnung verständlich sein muss.

Die genannten Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können keine Beratung im Einzelfall ersetzen. Da jeder Fall so individuell ist wie Sie, stehen wir für eine unverbindliche Erstberatung gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Khan

Anwaltskanzlei Gerold, Rechtsanwälte vor Ort in Ronnenberg/Empelde und natürlich auch online unter www.kanzlei-gerold.de


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