Immobilien-Kredite der Sparkassen widerruflich!

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Der sog. „Widerrufsjoker“ ist schon länger in aller Munde. Der Begriff bezeichnet die Möglichkeit, einen Darlehensvertrag auch Jahre nach Abschluss zu widerrufen. Dies steht Verbrauchern zu, die nicht richtig über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Das war sogar bei der überwiegenden Zahl der Kreditverträge der Fall. Wer widerruft, kann Darlehen vorzeitig ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen oder günstig umschulden. Oft muss die Bank sogar noch Geld erstatten.

Aus der Medienberichterstattung heraus glauben viele Verbraucher, dass sie auch dann, wenn sie nicht richtig belehrt wurden, nur bis zu dem 21.06.2016 widerrufen konnten. Diese Frist hatte der Gesetzgeber nachträglich eingeführt, um die Banken zu schützen. Dies gilt aber nicht für Immobiliendarlehensverträge, die nach dem 10.06.2010 geschlossen wurden. Hier kommt es weiterhin darauf an, ob die Widerrufsbelehrung falsch ist. Ist sie falsch, kann der Vertrag auch jetzt noch widerrufen werden. Nur bei älteren Verträgen greift der „Widerrufsjoker“ nicht mehr!

Der BGH hat nun eine Widerrufsbelehrung, die von den Banken in Verträgen nach dem 10.06.2010 verwendet wurde, für falsch erklärt. In diesem Zeitraum nannten Banken die Widerrufsbelehrung übrigens Widerrufsinformation. Verbraucher sollten prüfen, ob sich in ihrer Widerrufsinformation folgender Passus findet:

„Die Frist [gemeint: die Widerrufsfrist] beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrags, Angabe der für die Sparkasse zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat“.

Die Bank hatte hier den Beginn der Frist davon abhängig gemacht, dass die Aufsichtsbehörde genannt wird. Die Bank hatte aber in dem ganzen Vertrag an keiner Stelle mitgeteilt, welche denn nun die für sie zuständige Aufsichtsbehörde war. Dieser Fehler bewirkt, dass Verbraucher mittels Widerruf viele Zinsen sparen können.

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