Immobiliendarlehensverträge der Commerzbank noch bis zum 21. Juni widerrufen!

  • 2 Minuten Lesezeit

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Zwei Drittel aller Widerrufsbelehrungen in Deutschland fehlerhaft – Verträge widerrufbar!

Seit dem 1. November 2002 haben Banken bei Abschluss eines Kreditvertrages zur Immobilienfinanzierung die Pflicht, den Kunden über sein Widerrufsrecht zu informieren.

Vielfach erstellten die Rechtsabteilungen der Kreditinstitute jedoch Belehrungen die mit Grundgedanken des Gesetzgebers nicht konform gehen. So sind offenbar vielfach Deutlichkeit und Verständlichkeit der Belehrungen für den juristischen Laien nicht gewährleistet. Damit sind schützenswerte Interessen des Verbrauchers verletzt. Die Verträge sind daher nach Rechtsprechung des BGH noch zum heutigen Tag widerrufbar!

Für Darlehensnehmer ist das eine günstige Chance, unattraktive alte Verträge ohne Zahlung einer teuren Vorfälligkeitsentschädigung abzulösen. In Zeiten niedriger Zinsen an den Geldmärkten bietet sich eine attraktive Neuanlage an. Durch eine geschickte Umschuldung lassen sich tausende Euro an Zinsen sparen!

Neue Rechtslage – Widerruf kann noch bis zum 21. Juni erklärt werden!

Eine kürzlich beschlossene Gesetzesänderung führt jedoch zu einem jähen Ende des Widerrufsrechts zu zahlreichen Verträgen. Zum Stichtag 21. Juni endet das Widerrufsrecht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Verträgen. Offenbar hat die Politik an dieser Stelle dem wachsenden Druck der Finanzlobby stattgegeben und das nach bisheriger Rechtslage „ewige“ Widerrufsrecht kassiert. Darlehensnehmern bleiben also nur noch ein paar Tage zur Erklärung des Widerrufs!

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auch bei der Commerzbank – jetzt noch widerrufen!

Auch die Commerzbank verwendete fehlerhafte Belehrungen und hat damit ihre Darlehensnehmer benachteiligt. Kunden der Commerzbank sollten umgehend handeln und unsere Kanzlei zu Rate ziehen.

Einseitiger Hinweis auf Pflichten nach Widerruf in Formularen der Commerzbank

In den Formularen der Commerzbank wird lediglich auf die Pflicht des Kunden hingewiesen nach einem Widerruf alle erhaltenen Zahlungen zurückzugewähren. Dass auch Bank selbst verpflichtet ist, alle vom Kunden erhaltenen Zahlungen rückzuerstatten, wird nicht angesprochen. Die Darstellung bleibt insofern unvollständig, obwohl ein Hinweis auf die Verpflichtung der Bank keinesfalls entbehrlich sein kann. Mit Blick auf das Erfordernis der Vollständigkeit der Widerrufsbelehrung ist vorliegend nicht ausreichend belehrt worden.

Keine Angaben zur 30-tägigen Rückgewährfrist in Formularen der Commerzbank!

Nach einem Widerruf entsteht ein sogenanntes Rückgewährschuldverhältnis, innerhalb dessen sich die Parteien gegenseitig alle erhaltenen Zahlungen innerhalb einer Frist von 30 Tagen zurückzugewähren haben. Auf die Frist wird aber nicht hingewiesen. So wird dem Erfordernis einer umfassenden Belehrung nicht entsprochen. Die Gültigkeit der Widerrufsbelehrung ist damit hier sehr fraglich.

Jetzt noch widerrufen – mit Werdermann | von Rüden Rechtsanwälten!

Für den Widerruf Ihres Darlehens bei der Commerzbank sind wir der ideale Partner. Zahlreichen Darlehensnehmern haben wir bereits aus unattraktiven Darlehen helfen können und sind zuversichtlich, auch in Ihrem Fall erfolgreich zu sein. Wir bieten einen professionellen und an Mandanteninteressen orientierten Service.

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1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet
5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag herauskommen

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet.


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