Immobiliendarlehensverträge der Victoria Lebensversicherung bis 21. Juni ablösen!

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BGH-Rechtssprechung spielt Darlehensnehmern unerwarteten Joker zu

Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen sind nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts in vielen Fällen ungültig. Hintergrund ist die mangelhafte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch Rechtsabteilungen von Banken und Sparkassen. Insbesondere den Anforderungen des gesetzlichen Deutlichkeitsgebots könnten die Belehrungstexte meist nicht genügen. So sei dem Schutz des Verbrauchers, dem die Verpflichtung der Kreditinstitute vom 1. November 2002 dienen sollte, nicht genügend Rechnung getragen, urteilte der Bundesgerichtshof bereits mehrfach. Betroffen sind offenbar auch Belehrungsformulare der Victoria Lebensversicherung.

Für Darlehensnehmer äußerst erfreulich: Ist eine Widerrufsbelehrung ungültig, kann der zugehörige Vertrag noch nach Jahren widerrufen werden. Da Liquidität aktuell historisch günstig ist, bietet sich Darlehensnehmern die Chance, ihre alten Verträge zu marktüblichen Konditionen umzuschulden und tausende Euro an Zinsen zu sparen. Denn im Widerrufsfall fällt zudem die für die Kündigung vorgesehene teure Vorfälligkeitsentschädigung nicht an. Diese, im europäischen Vergleich in Deutschland besonders hohe Strafzahlung, soll einen Ausstieg vor Fälligkeit im Normalfall finanziell unattraktiv machen. Ohne sie haben Darlehnsnehmer freien Weg am aktuell historisch attraktiven Geldmarkt zu partizipieren.

Widerruf nach Gesetzesänderung noch bis Mitte Juni möglich!

Nach einer Änderung der Gesetzeslage Anfang dieses Jahres können Darlehensnehmer ihre Verträge nur noch bis Mitte Juni widerrufen. Die Politik hat offenbar dem wachsen Druck der Finanzlobby stattgegeben und das ewige Widerrufsrecht kassiert. Für Kreditinstitute war die aktuelle Rechtslage mit einem „ewigen“ Widerrufsrecht natürlich äußerst unbequem. Die Gesetzesänderung führt letztlich zu einer drastischen und ungerechtfertigten Verkürzung von Verbraucherrechten. Darlehensnehmer müssen sich dennoch beeilen, Stichtag ist der 21. Juni.

Zahlreiche Verträge der Victoria Lebensversicherung fehlerhaft und möglicherweise noch widerrufbar!

Von der Victoria in zahlreichen Jahren ausgegebene Widerrufsbelehrungen halten wir für fehlerhaft. Die zugehörigen Verträge sind damit potentiell widerrufbar. Im Folgenden werden einige typische, in den Belehrungen enthaltene Fehler dargestellt. Um eine Widerrufbarkeit realistisch einschätzen zu können bleibt jedoch stets eine Prüfung des Einzelfalls abzuwarten.

Fehler der Belehrungen – keine Erläuterung zur juristischen Bedeutung des Begriffs „Verbraucher“

Die Victoria Lebensversicherung verwendet in ihren Belehrungen anstatt der vom gesetzlichen Muster vorgegebenen direkten Ansprache an den Darlehensnehmer („Sie können Ihr Darlehen widerrufen…“), die abstrakte Formulierung „der Verbraucher kann…“. Abweichungen vom gesetzlichen Muster sind zwar nicht gewünscht, führen jedoch für sich noch nicht zu Ungültigkeit einer Belehrung. Die Victoria Lebensversicherung hätte dann aber jedenfalls eindeutig erläutern müssen, wer überhaupt ein „Verbraucher“ im Sinne des BGB ist und wer nicht. Die Begriffe „Verbraucher“ und „Unternehmer“ sind gesetzlich klar definiert. Für das korrekte Verständnis der Belehrung wäre eine Erläuterung des juristischen Begriffs nötig, da hier keinesfalls nur das umgangssprachliche Verständnis des Wortes ausreichend ist. Der Darlehensnehmer müsste also im Zweifel, um die Widerrufsbelehrung korrekt zu verstehen, selbstständig die gesetzliche Regelung einsehen. Ein Solches Ergebnis ist nicht hinnehmbar und vom Gesetzgeber ausdrücklich untersagt. Der Darlehensnehmer soll allein anhand der Belehrung widerrufen können.

Prüfung Ihrer Unterlagen und Widerruf Ihres Vertrags mit der Victoria Lebensversicherung durch Experten bei Werdermann | von Rüden

Bei Werdermann | von Rüden haben wir bereits zahlreichen Mandanten einen Ausstieg aus ihren unattraktiven Verträgen ermöglichen können. Um Ihnen und uns einen ersten Eindruck Ihrer individuellen Erfolgsaussichten im Rahmen eines Widerrufs verschaffen zu können, bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen durch unsere Experten an. Auf dieser Grundlage wird es uns möglich sein einzuschätzen, ob sich ein Widerruf lohnt, oder nicht.

Wir sind zuversichtlich, für Sie einen schnellen und unkomplizierten Weg aus Ihrem lästigen Alt-Vertrag finden zu können. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung. Kontaktieren Sie uns zeitnah!

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