Immobiliendarlehensverträge mit der ING DiBa aus 2009/2010 jetzt widerrufen

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Tausende Immobiliendarlehensverträge aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen noch heute widerrufbar

Wer vor beispielsweise fünf Jahren ein Immobiliendarlehen abschlossen hat und sich einmal die heute für einen Neuabschluss angesetzten Konditionen anschaut, wird sich ärgern – er zahlt mehr als das doppelte der Zinsen für sein Geld, die im Schnitt heute verlangt werden. Liquidität ist günstig geworden.

Wer nun noch ein paar Jahre Laufzeit für sein Darlehen vor sich hat, muss sich eigentlich keine Hoffnungen machen: Ein Ausstieg ist im Normalfall nur durch Kündigung möglich, welche mit einer teuren Vertragsstrafe, der sogenannten „Vorfälligkeitsentschädigung“ verbunden ist.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Belehrungen in Immobiliendarlehensverträgen hat jedoch vielen Darlehensnehmern bereits einen vorzeitigen Ausstieg aus ihren Verträgen ermöglicht. Wegen gravierenden Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben, etwa das sogenannte „Deutlichkeitsgebot“, sind bereits zahlreiche Widerrufsbelehrungen für unwirksam erklärt worden. Darlehensnehmer können dann ihren Vertrag noch nach Jahren widerrufen, ohne die für den Kündigungsfall vorgesehen Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. In Zeiten günstiger Kredite bietet sich damit eine einmalige Gelegenheit, alte Verträge attraktiv umzuschulden.

Ende des „ewigen“ Widerrufsrechts möglicherweise schon Mitte 2016

Schon ab 21. Juni 2016 könnten die meisten Darlehensverträge aber nicht mehr widerrufbar sein. Kreditinstitute haben offenbar erfolgreich Lobbyarbeit geleistet und eine Einschränkung des bisher unbegrenzt auszuübenden Widerrufsrechts gefordert. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll dem Bundestag schon vorliegen. Möglicherweise bleiben Darlehensnehmern also nur noch acht Monate um zu handeln.

Auch Ihr Immobiliendarlehen bei der ING DiBa ist möglicherweise noch widerrufbar!

In Belehrungsformularen, die von der ING DiBa im Zeitraum zwischen Februar 2009 und Mai 2010 ausgegeben wurden, sind die im Folgenden dargestellten Abweichungen von gesetzlichen Vorgaben aufgefallen. Auch Belehrungsformulare der ING DiBa aus anderen Jahrgängen enthalten Fehler und sind potentiell widerrufbar.

ING DiBa bestimmt Widerrufsfrist zu ungenau

In den fraglichen Formularen heißt es: „Die Frist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des Eingangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrags bei der ING DiBa AG.“ Der Darlehensnehmer wird aber nicht ermitteln können, wann Eingang des Vertrags bei der Bank ist. Über interne Abläufe bei der ING DiBA ist er nicht informiert. Die Formulierung, die einzig an den Eingang des Schreibens anknüpft, ist also nicht geeignet, den Darlehensnehmer klar über den Fristbeginn zu informieren. Den gesetzlichen Anforderungen wird hier wohl kaum entsprochen.

Falscher Hinweis auf vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts in Formularen der ING DiBA

Unter „Besondere Hinweise“ weist die ING DiBa auf Folgendes hin: „Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ihren ausdrücklichen Wunsch erfüllt ist, bevor Sie ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.“ Das ist falsch. Der Hinweis spiegelt eine Norm zu Fernabsatzgeschäften wieder, die bei dem vorliegenden Immobiliendarlehensvertrag jedoch keine Anwendung finden kann.

Prüfung Ihrer Unterlagen durch Experten – Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte

Darlehensnehmer, die einen Widerruf erwägen, sollten zeitnah eine Prüfung ihrer Unterlagen durch Experten veranlassen. Jeder Widerrufserklärung muss eine eingehende Prüfung und rechtliche Auswertung des jeweiligen Vertragswerks vorangehen. Ein Widerruf birgt Chancen auf deutliche Zinsersparnisse, sollte jedoch nur mit rechtlichem Sachverstand angegangen werden. Darlehensnehmer, die eigenmächtig handeln, laufen Gefahr, sich ihrer Rechte zu beschneiden.

Vor dem Hintergrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts sind wir zuversichtlich, einen schnellen Weg aus Ihrem unattraktiven Alt-Vertrag für Sie zu finden. Als ersten Schritt in Richtung Widerruf raten wir Ihnen, eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Unterlagen durch unsere Experten in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung.

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