Immobiliendarlehensverträge mit der Umwelt Bank AG jetzt widerrufen!

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BGH: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen im ganzen Bundesgebiet

Wer nach dem 1. November 2002 einen Immobiliendarlehensvertrag geschlossen hat, kann diesen heute möglicherweise widerrufen ohne eine teure Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Die Widerrufsbelehrungen zu tausenden Verträgen sind nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes fehlerhaft und können damit im Einzelfall ungültig sein. Schätzungen zufolge sind rund 80% der sich im Umlauf befindenden Belehrungsformulare potentiell ungültig.

Im Einzelnen: Anfang November 2002 hatte der Gesetzgeber Kreditinstitute wie die Umwelt Bank AG verpflichtet, ihre Kunden bei Abschluss von Immobiliendarlehensverträgen umfassend und eindeutig über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Zahlreiche Rechtsabteilungen von Banken kamen dieser Pflicht aber offenbar nicht genügend nach. Bemängelt werden zahlreiche Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben, wie etwa das sogenannte „Deutlichkeitsgebot“, in Belehrungsformularen. Ziel der klaren Vorgaben des Gesetzes ist eine für den juristischen Laien verständliche Belehrung, auf deren Grundlage dieser selbstständig widerrufen kann.

Wird dieses Ziel grob verfehlt, kann das die Ungültigkeit der gesamten Widerrufsbelehrung nach sich ziehen. Für Darlehensnehmer bedeutet das: Verträge sind nach jahrelanger Laufzeit noch widerrufbar. Und die im Kündigungsfall vorgesehene Vorfälligkeitsentschädigung fällt auch nicht an. Ein Glücksgriff, da der Zeitpunkt für eine Umschuldung aufgrund europäischer Niedrigzinspolitik aktuell günstig wie nie ist. Durch einen erfolgreichen Widerruf lassen sich tausende Euro an Zinsen sparen!

Ende des „Widerrufsjokers“ im kommenden Jahr möglich

Indes könnten zahlreiche Verträge nur noch bis Mitte 2016 widerrufbar sein. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt dem Bundestag nach intensiver Arbeit der Bankenlobby offenbar schon vor. Stichtag für die Widerrufbarkeit wäre der 21. Juni kommenden Jahres. Zwischen 2002 und 2010 geschlossene Verträge wären nach diesem Datum nicht mehr widerrufbar. Darlehensnehmer sollten sich also beeilen!

Verträge mit der Umwelt Bank sind möglicherweise noch widerrufbar!

Unserer Ansicht nach sind von der Umwelt Bank ausgegebene Formulare vielfach fehlerhaft. Im Einzelfall kann das zur Widerrufbarkeit entsprechender Verträge führen. Eine genaue Überprüfung der Unterlagen zur Klärung der individuellen Widerrufschancen ist in jedem Fall sinnvoll.

Unklare Bestimmung zum Beginn der Widerrufsfrist in Formularen der Umwelt Bank

In den Formularen der Umwelt Bank heißt es zum Beginn der Widerrufsfrist: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Der Satz suggeriert, dass der Beginn noch von anderen Faktoren als dem bloßen Erhalt der Belehrung abhängig sein kann. Nähere Angaben zu eventuellen weiteren Voraussetzungen finden sich jedoch nicht. Die Belehrung bleibt damit an dieser Stelle sehr ungenau. Der Beginn der Frist lässt sich der Formulierung nicht eindeutig entnehmen.

Einseitige Fristsetzung zur Rückgewähr nach Widerruf in Formularen der Umwelt Bank

Dem Darlehensnehmer wird eine 30-tägige Frist zur Rückgewähr der Darlehenssumme nach einem Widerruf gesetzt. Dass auch die Bank selbst an die gesetzliche Frist von 30 Tagen gebunden ist, wird nicht angesprochen. Ein Hinweis auf die Fristbindung der Bank kann aber mit Blick auf das Erfordernis einer umfassenden Belehrung nicht entbehrlich sein. Dem Darlehensnehmer muss der falsche Eindruck entstehen, die Bank unterliege gerade keiner Frist. Ein solches Ergebnis ist nicht hinnehmbar.

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