Immobilienkauf in Spanien und auf den Kanaren

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Folgende 10 Punkte sind zu beachten, um eine sichere sowie kosten- und steuergünstige Immobilienübertragung in Spanien und auf den kanarischen Inseln zu gewährleisten: 

Beachten Sie dabei immer: „Der Anwalt berät – der Notar beurkundet“!

1. Wer ist Eigentümer? / Aktueller Grundbuchauszug

Klärung der Verfügungsberechtigung/Eigentümerstellung des Verkäufers durch Einholung eines aktuellen Grundbuchauszugs. 

2. Gibt es Belastungen der Immobilie?

Klärung von Grundpfandrechten, Miet- und Pachtverträgen, Vorkaufsrechten sowie Kosten- und Steuerschulden, die auf dem Grundstück lasten und ggf. übernommen oder gelöscht werden sollen. 

3. Gibt es eine Baugenehmigung? / Bausubstanz gut?

Prüfung der Bausubstanz und bau- und bodenrechtlichen Lage, insbesondere hinsichtlich der erteilten Baugenehmigung, Bewohnbarkeitsbescheinigung und der Möglichkeit einer weiteren Bebauung und Nutzung (Vorsicht: illegale Bauten gänzlich ohne Baugenehmigung oder gebaut unter Verstoß gegen z. B. das Küstengesetz sind auf den Kanaren nicht selten). 

4. Vorvertrag / Kaufvertrag

Prüfung bzw. Fertigung der (am besten auch ins Deutsche übersetzten) individuellen Kaufoption und des notariellen Vertrags sowie Vereinbarung des Notartermins (Vorsicht: Nach spanischem Recht sind auch privatschriftliche und sogar mündliche Verträge bereits bindend). 

5. Wer soll neuer Eigentümer werden?

Berücksichtigung der persönlichen Situation bei der Vertragsgestaltung (z. B. Kauf durch Einzelperson, mehrere oder eine Gesellschaft, Vereinbarung eines Wohn- oder Nießbrauchsrechts, Kombination mit einem Testament oder Erbvertrag etc.). 

6. Sicherstellung Kaufpreiszahlung

Absicherung der vollständigen und fristgerechten Kaufpreiszahlung im Vertrag – spätestens im Notartermin – und der steuerlichen Einbehaltungspflicht eines Teils des Kaufpreises beim Kauf von einem Nichtresidenten. Barzahlung, Zahlung auf Notaranderkonto oder bankgarantierter Scheck. 

7. Steuerliche Erfordernisse / N.I.E.-Nummer 

Einholung der erforderlichen N.I.E.-Nummer und Steueridentifikationsnummer N.I.F. und Fertigung und Abgabe der Steuererklärungen mit dem Ziel der maximal möglichen Steuerminimierung in Bezug auf die anfallenden Steuern (Grunderwerbssteuer, Gewinnsteuer und Bodenwertzuwachssteuer). 

8. Zahlung der Steuern

Fristgemäße Zahlung der anfallenden Steuern, da sonst hohe Verzugszinsen anfallen. 

9. Umschreibung Grundbuch / Eintragung des Käufers

Unter Vorlage des notariellen Kaufvertrags und Steuerzahlungsnachweise Vollzug des Eigentumsübergangs durch Antrag auf Eintragung des Käufers als neuen Eigentümer im Grundbuch. 

10. Kostengünstige Abwicklung, da alles aus einer Hand!

Kostengünstige, da aus einer Hand erfolgende Durchführung der vorstehenden Punkte 1 – 9 durch Kooperation deutscher und spanischer Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare. Ich habe 5 Jahre in einer spanisch-deutschen Anwaltskanzlei (Abogados) gearbeitet und deshalb viel Erfahrung und beste Kontakte zu Anwälten, Steuerberatern und Notaren vor Ort.

Sollte bei Ihnen also ein Immobilienkauf oder Immobilienverkauf in Spanien oder auf den Kanaren anstehen, stehe ich Ihnen jederzeit sofort zur Verfügung. Bitte nehmen Sie am besten per E-Mail oder Telefon – im Notfall auch über Handy – Kontakt auf.

Dann können wir alles in Ruhe besprechen und die weitere Strategie und auch die anfallenden Kosten abstimmen. Entweder online und per Telefon oder aber im persönlichen Gespräch. Ganz wie Sie es wünschen.



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