Immobilienkauf in Spanien – Wohnungseigentumsrecht (Ley de propiedad horizontal)

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Immobilienkauf Spanien, Wohnungseigentumsrecht Spanien

Das in der Praxis sehr häufig angewendete Gesetz des spanischen Wohnungseigentumsgesetzes, Ley de la propiedad horizontal, ist maßgebend, wenn Sie eine Wohnung in Spanien kaufen.

Beispiel Wohnungskauf Fuerteventura

Sie kaufen eine Wohnung auf Fuerteventura in einem Haus mit 3 Wohnungen.

Ist das spanische Wohnungseigentumsgesetz anzuwenden, obwohl keine Satzung besteht?

Antwort: 

Gerade dann, wenn keine Eigentümergemeinschaft gegründet wurde, dann hat das Gesetz LPH besondere Anwendung, da damit gesetzlich das Zusammenleben geregelt wird.

Eine Satzung ist ein freiwilliger Akt aller Miteigentümer, der normalerweise, bevor das Mehrfamilienhaus erstbezogen wird, noch vom Bauträger erstellt wird. Doch bei kleinen Immobilien ist dies oft nicht der Fall und auch nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Beispiel Wohnungskauf Teneriffa

Sie kaufen eine Wohnung in Costa de Silencio, in einer Gemeinschaft mit 200 Apartments.

Haben Sie als Miteigentümer Mitbestimmungsrechte?

Einer der wesentlichen Mitbestimmungsrechte ist in Art.16 LPH geregelt.

Als Eigentümer einer Wohnung können Sie beim Präsidenten einfordern, dass ein Tagesordnungspunkt, in der Jahreshauptversammlung oder einer außerordentlichen Versammlung diskutiert wird.

Da die Einberufung einer ordentlichen Jahreshauptversammlung mindestens 6 Tage vor deren Zustandekommen erfolgen muss, sollten Sie als Miteigentümer rechtzeitig den Antrag, und zwar schriftlich beim Präsidenten stellen.

Themen wie Verbot der touristischen Vermietung in dem Mehrfamilienhaus, Werbung an Fassaden, Lärmbelästigung, notwendige Instandhaltungsarbeiten, etc. können diskutiert werden.

Tipp Zustellungen

Einer der wichtigsten Streitpunkte ist die Zustellungen von Ladungen zu Eigentümerhauptversammlungen, von Versammlungsprotokollen, etc. 

Wenn Sie eine Ferienwohnung auf Gran Canaria gekauft haben und Sie diese Wohnung nur zu den Ferien nutzen, dann ist Vorsicht geboten, da nach Art.9 Zustellungen an diese Wohnung oder auch durch den Aushang der Gemeinschaft zu einer wirksamen Zustellung innerhalb von 3 Werktagen einer Mitteilung führen und damit Rechtsmittelfristen laufen, ohne dass Sie davon Kenntnis haben.

Unsere Empfehlung: 

Benennen Sie unsere Kanzlei, RA D. Luickhardt und Legalium als Zustellungsbevollmächtigten, sodass die Zustellungen rechtzeitig ankommen und Ihre Rechte vertreten und geschützt werden können.

Wir vertreten Sie auf Teneriffa, Gran Canaria und Fuerteventura.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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