Immobilienkauf in Spanien 2022

  • 3 Minuten Lesezeit

Immobiliensuche, Immobilienkauf in Spanien im Jahre 2022

mit deutscher professioneller Begleitung in ganz Spanien

Covid verhindert oftmals die Anreise nach Spanien, um eine Immobilie anzusehen, um dann die Kaufentscheidung zu treffen.

Umsomehr benoetigt man als Immobilienkäufer aus der Ferne jetzt Unterstuetzung vor Ort in Spanien.

Hierauf hat sich unsere Kanzlei, Legalium und RA D.Luickhardt in den letzten Jahren spezialisiert und betreut deutschsprachige Mandanten in ganz Spanien, von den Hochburgen wie Mallorca und Teneriffa, Gran Canaria, bis in das Hinterland von Andalusien, Roquetas de Mar, Benahavis, Marbella und bis hin nach Figueres, Roses und den Norden Spaniens mit Katalonien.
 
 Unser Kanzlei Motto: Der Immobilienkauf in Spanien mit Rechtssicherheit und ohne Anreise nach Spanien fuer unseren Mandanten und nach dem Immobilienkauf dauerhafte steuerliche und rechtliche Betreuung und langfristige Begleitung in Spanien.
 
 Wie gehe ich bei einem Immobilienkauf in Spanien vor.
 1. Immobiliensuche auf „eigene Faust“, was suche ich
 a. Neubauimmobilie
 b. Gebrauchte Immobilie
 c. Laendliches Umfeld oder Strandnaehe
 d. Baugrundstueck zum selbst bauen.

2. Preisrahmen + Nebenkosten
 Die Faustformel fuer die Nebenkosten sind die 15% bei Nebau und bei gebrauchter Immobilie 10% summiert auf den Kaufpreis und ab dem 1.1.2022 auf den sogenannten Referenzwert, welcher als Mindestkaufpreis gilt, wenn der eigentliche Kaufpreis niedriger waere.
 a. Neubauimmobilie: Es gelten als Nebenkosten
 10% IVA + 1-1.5% Dokumentensteuer + Anwaltskosten (0.9%) + Notarkosten, Grundbuch (0,5-1,2%)
 b. Gebrauchte Immobilie
 6-11% ITP(Grunderwerbssteuer) + Anwaltskosten (0.9%) + Notarkosten, Grundbuch (0,5-1,2%)
 
 3. Wo suche ich nach Immobilien ?
 In Spanien gibt es idealista und fotocasa und zahlreiche Bankportale als auch Maklerportale.
 Jedoch ist insbesondere bei idealista darauf zu achten, dass dort nicht nur Privatpersonen ihre Immobilie bewerben, sondern auch Makler und oftmals wird eine Immobilie von mehreren Maklern unterschiedlich beworben.
 Diese Phaenomen resultiert aus der grossen Nachfrage und der geringen Verfuegbarkeit von Immobilien und dies hat rechtliche Konsequenzen.
 TIPP: Unterschreiben Sie keine Maklerreservierungen ohne zuvor nicht einen aktuellen Grundbuchauszug gesehen zu haben und lesen Sie das „Kleingedruckte“, da oftmals Makler keinen Verkaufsauftrag haben, oder keinen exklusiven Verkaufsauftrag und Sie damit als Käufer nur ein einseitiges Kaufangebot abgeben, was keinesfalls einen Kaufvertrag darstellt, aber nicht nur 1000 – 3000 Euro Anzahlung verlangt wird, sondern schon im „Kleingedruckten“ versucht wird, einseitig zu binden und rechtliche Nachteile fuer den Käufer zu schaffen, obgleich der Verkäufer noch nicht einmal das Kaufangebot angenommen hat.
 EMPFEHLUNG: Nutzen Sie unsere juristische Vorkontrolle zum Pauschalpreis gleichwohl der Immobilienwert, so dass Sie schon mit Rechtssicherheit den Immobilienkauf starten.

4. Rechtliche Abfolge des weiteren Immobilienkaufes, wenn Sie eine Immobilie gefunden haben.
 a. Neubau:
 Reservierungsvertrag
 Privater Kaufvertrag mit Anzahlungsversicherung
 Notarieller Kaufvertrag und Eigentumserwerb.
 
 b. Gebrauchte Immobilie
 Privater Kaufvertrag mit Anzahlung, in der Regel als Arras bezeichnet, keinesfalls eine Kaufoption.
 Notarieller Kaufvertrag und Eigentumserwerb (keine Auflassung erforderlich)
 
 5. Nach dem notariellen Kauftermin die wesentlichen Schritte, die RA D.Luickhardt und sein Legalium Team lueckenlos erledigen.
 Bezahlung der Grunderwerbssteuer + Dokumentensteuer
 Grundbucheintragung
 Ummeldungen bzw Erstanmeldungen von den Versorgungseinrichtungen
 Hausratsversicherungsabschluss
 
 Nach dem Immobilienerwerb muessen Sie als steuerlich Nichtansaessiger in Spanien die jaehrliche Nichtresidentensteuererklaerung, auch Modell 210, genannt abgeben, wenn die Immobilie mit Nebenkosten nicht mehr als 700.000 Euro gekostet hat, sollten Sie teurer gewesen sein, ist auch eine Vermoegenssteuererklaerung in Spanien abzugeben und zwar freiwillig im Mai des Folgejahres, ohne Aufforderung von der spanischen Finanzbehoerde, was oftmals vergessen wird.



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