Immobilienkauf - So bereiten Sie sich optimal auf den Notartermin vor

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Der Kauf einer Immobilie ist nach deutschem Recht nur über den Weg zum Notar wirksam. Den Kaufvertragsentwurf erstellt der beurkundende Notar in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin und lässt diesen den Kaufvertragsparteien zur Durchsicht und Prüfung zukommen. In den dann anstehenden Notartermin zum Abschluss des Immobilienkaufvertrages sollten Sie keinesfalls unvorbereitet gehen. Wie Sie sich optimal auf den Beurkundungstermin beim Haus- oder Wohnungskauf vorbereiten, zeigen wir Ihnen in unserem Rechtstipp.

Als Immobilienkäufer muss es Ihr Ziel sein, dass nicht nur die Wünsche der Verkäuferseite im Kaufvertrag zur Geltung kommen, sondern auch Ihre Rechte als Käufer angemessen berücksichtigt werden. Der Notar nimmt beim Immobilienkauf grundsätzlich eine parteineutrale Position ein. In der Praxis wird er jedoch oft vom Verkäufer mit dem Kaufvertragsentwurf beauftragt, weshalb der Vertragstext nicht immer ausgewogen ist.

Vorberatungsgespräch beim Notar in Anspruch nehmen

Nach Erhalt des Kaufvertragsentwurfes sollten Sie diesen gründlich lesen. Alle Klauseln oder Formulierungen, die Sie inhaltlich nicht verstehen, müssen Sie sich markieren. Notieren Sie alle Fragen, um diese mit dem Notar in einem Vorberatungsgespräch zu besprechen. So können Unklarheiten vor dem Beurkundungstermin ausgeräumt oder Missverständnisse aufgedeckt werden. Der Notar weiß, dass die meisten Käufer keine Erfahrung beim Immobilienkauf haben. Es gehört zu den Aufgaben des Notars, Ihnen die im Vertrag verwendeten Begriffe und Regelungen inhaltlich zu erläutern. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch!

Nicht blind auf die Angaben des Verkäufers oder Maklers vertrauen

Viele unbedarfte Käufer machen den Fehler, dass sie sich mit ihren Fragen zum Kaufvertragsentwurf an den Verkäufer oder Maklers wenden und auf deren Antworten nahezu blind vertrauen. Diesen Fehler sollten Sie nicht machen! Die Interessen des Verkäufers und des Maklers entsprechen nicht Ihren Interessen als Käufer. Insbesondere ist der Makler in der Regel keine rechtskundige oder entsprechend ausgebildete Person. Zum einen kann er Ihnen meistens nicht die rechtlichen Fachbegriffe oder juristischen Folgen der einen oder anderen Regelung im Kaufvertrag erläutern. Zum anderen haftet er auch nicht für falsche Antworten. In der Praxis erleben wir es immer wieder, dass Makler den Verkaufsprozess mit beschönigenden oder beschwichtigenden Kommentaren begleiten. Der Makler ist vor allem keine neutrale Person. Eine solche ist nur der Notar oder ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Immobilienrecht, die allein Ihre Interessen als Käufer wahrnimmt. Deshalb empfehlen wir bei Unklarheiten, Zweifeln oder Unsicherheiten rund um den Immobilienkaufvertrag immer fachkundige neutrale Beratung in Anspruch zu nehmen. Sie gehen mit einem ganz anderen Wissen und vor allem viel besseren Gefühl in den Notartermin, wenn Sie vorher alle Fragen klären konnten und der Vertrag in Ihrem Sinne auf - teils auch versteckte - Vertragsfallen gecheckt wurde.

Unkompliziert anwaltliche Beratung zum Festpreis in Anspruch nehmen

Manchmal hat der Notar wenig Zeit für ein Vorberatungsgespräch. Vielen Käufern sind die Zusatzkosten für ein solches Gespräch auch zu hoch. Dennoch sollten Sie dann nicht unvorbereitet oder mit dem Fragenkatalog in den Notartermin gehen, sondern sich anwaltliche Hilfe holen. Wir begleiten und beraten seit Jahren Immobilienkäufer in der entscheidenden Phase vor dem Vertragsabschluss. Wir prüfen den Vertragsentwurf auf Vertragsfallen, insbesondere versteckte Haftungs- und Kostenfallen, und beantworten Ihnen zuverlässig, verständlich und individuell alle Ihre Fragen rund um den Vertragsentwurf von A wie Auflassungsvormerkung bis Z wie Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Was kostet das? Pauschal 299,00 € inklusive Mehrwertsteuer! Damit kommen Sie als Käufer meistens günstiger und schneller als mit einem Vorberatungsgespräch beim Notar zum Ziel: Optimale Berücksichtigung Ihrer Interessen als Käufer und ein entspannter, erfolgreicher Notartermin zur Beurkundung des Immobilienkaufs. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


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