Impf-Auskünfte beschlossen
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Am 07.09.2021 hat der Bundestag eine erneute Änderung des IfSG beschlossen, die u.a. zur Abfrage des Impfstatus in „sensiblen Bereichen des Arbeitslebens“ berechtigt (vgl. FD-ArbR 2021, 441789, beck-online).
Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen können demnach für die Zeit der Corona-Pandemie vom Arbeitgeber gefragt werden, ob sie geimpft sind, da dort besonders verletzliche Personengruppen betreut werden, zudem seien wegen der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt (a. a. O.). Es könne aus Infektionsschutzgründen nötig sein, Beschäftigte je nach ihrem Impf- und Antikörperstatus "unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen" (a. a. O.). Die erweiterte Impfstatus-Abfrage solle nur während der festgestellten "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" gelten, die der Bundestag kürzlich vorerst für weitere drei Monate verlängert hatte (a. a. O.). Die Daten sollen direkt beim Beschäftigten zu erheben sein (a. a. O). "Die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz bleibe unberührt", heißt es zur Erläuterung im Entwurf (a. a. O.).
Der Bundesrat hat dem Gesetz bereits zustimmt.
Die betreffende Änderung zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Pflicht zur Impfauskunft betrifft zahlreiche Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst (nämlich insbesondere Lehrer und Erzieher).
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