Impfpass-Fälschung - Behörden können schon bei Verdacht Beamte oder Soldaten entlassen

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Bei einer Verurteilung cvon 90 Tagessätzen erfolgt ein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis. Beabsichtigt man eine Einstellung in den öffentlichen Dienst, befindet sich in einer solchen Probezeit oder ist man in einem Beamten-, Soldaten- oder Richterdienstverhältnis, kann auch unterhalb von  90 Tagessätzen eine Entlassung durch den Dienstherrn erfolgen.

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat am 06.07.2022 (Az.: 2 L 297/22)  den Eilantrag einer Polizistin gegen ihre Entlassung zurückgewiesen. Gegen die Polizistin war ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Urkundenfälschung eingeleitet worden. Sie soll mit ihrem Freund Impfpässe gefälscht und verkauft haben. Dem Urteil zufolge soll sich die Frau unabhängig von dem Ausgang des Verfahrens aufgrund charakterlicher Mängel in der Probezeit nicht bewährt haben. 

Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, ob die Beamtin sich in der Probezeit bewährt habe, sei den Richtern zufolge ein "Akt wertender Erkenntnis". Bereits berechtigte Zweifel des Dienstherrn, ob die Beamtin die charakterliche Eignung, die für die Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit notwendig sei, reichen demzufolge aus.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen ist auf die Verteidigung von Impfpassfällen spezialisiert. Am 24.06.2022 wurde ein Freispruch wegen Impfpassbetrug vor dem AG Landsberg a.L. erwirkt. In anderen Verfahren wurde deutliche Reduzierungen der in Strafbefehlen verhängten Tagessatzhöhe erreicht.

Eine kostenfreie Ersteinschätzung per Telefon wird angeboten. Die Anwaltskanzlei Steffgen ist ua. auf Strafverfahren, Bußgeldverfahren und Arbeitsverfahren im Zusammenhang mit Corona-Massnahmen spezialisiert.

Foto(s): Collection_Stuttgart_Seidaris

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