Impfschäden und die Beweislastfrage

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Es ist in der Zwischenzeit einerseits anerkannt, dass die Coronaschutzimpfung auch zum Teil erhebliche Nebenwirkungen mit sich bringen kann. 

Das Arzneimittelgesetz gibt die juristische Möglichkeit der Anspruchsstellung für vorliegende Impfschäden. Bei den Schadensersatzansprüchen geht es einerseits um die Folgekosten der Erkrankungen und den Ausgleich der Schäden, die durch die Nichterwerbstätigkeit bzw. der eingeschränkten Erwerbstätigkeit auf den Patienten und deren Familien zukommen.

Impfschäden werden dabei von allen bekannten Vakzinen ausgelöst. Wir betreuen Fälle gegen die Hersteller Moderna, AstraZeneca, BioNTech Pfizer und Johnson & Johnson.

Um Schadensersatz und Schmerzensgeld erhalten zu können, muss kausal nachgewiesen werden, dass die Erkrankungen auf die Impfungen zurückzuführen sind.

Dabei hilft es in der Beweisführung, wenn die Impfschäden in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung auftreten, sagt Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Ihr Corona Anwalt..

Es ist allerdings auch möglich, noch einen kausalen Zusammenhang zwischen Impfschäden und der Impfung herzustellen, wenn mehr als vier bis sechs Wochen seit der Impfung vergangen sind.

Für die Beweisführung ist es wichtig, dass im Wege der ärztlichen Aufschlussdiagnostik andere Ursachen der Erkrankung ausgeschlossen werden. Die Hersteller verweisen in ihren Erwiderungen gerne darauf, dass die sogenannten Impfschäden zurückzuführen sind auf Vorerkrankungen. Dies muss natürlich für eine erfolgreiche Schadensersatzbeanspruchung widerlegt werden, meint Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Ihr Corona Anwalt..

Nicht jeder Arzt ist bereit, sich mit seinen Diagnosen gegen die Impfhersteller zu wenden. Es sind diese Pharmaunternehmen, die im Übrigen lukrative Forschungsaufträge und Gutachten bei den Ärzten bestellen. Dies wollen sich viele Ärzte nicht verderben.

Deshalb empfiehlt Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Ihr Corona Anwalt. sich mit vertrauensvollen Ärzten zusammenzutun, um unabhängig und objektiv an der Ursache und Feststellung zu arbeiten.

Ärzte, die von vorneherein jeden möglichen Bezug zu der Impfung abweisen, sind hier wahrlich nicht die Richtigen.

Wenn man andere Erkrankungsursachen ausgeschlossen hat und ein echter Anfangsbeweis geführt ist, wechselt die Beweislast vom Patienten zum Hersteller. Dann muss er nämlich darlegen und beweisen, dass es doch noch andere Ursachen gibt, die zu der Erkrankung geführt haben und es nicht an der Impfung gelegen hat.

Immer wieder wird hier ins Feld geführt, dass es doch Haftungsausschlüsse für die Impfhersteller geben würde und deshalb schon von vorne herein Schadensersatzansprüche ausgeschlossen werden, sagt Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Dies ist nicht richtig, zumindest nicht hinsichtlich der Patienten. Lediglich die Bundesrepublik Deutschland, Bestellerin der Vakzinen, hat in den Verträgen mit den Herstellern für sich Schadensersatzansprüche und Haftungen ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss hat aber nichts damit zu tun, ob Patienten später wegen Impfschäden selbst Ansprüche gegen die Hersteller geltend machen können.

Es ist allerdings schon verwunderlich, dass die Bundesrepublik Deutschland selbst auf alle Haftungen verzichtet hat, wenn doch alles so gut und sicher ist, dann braucht man doch keinen Haftungsausschluss zu erklären, zumal man doch schließlich als Besteller grundsätzlich in einer guten Verhandlungsposition ist.

Offensichtlich waren es die Hersteller, die ihrem eigenen Produkt nicht allzu sehr vertrauen und deshalb auf dem Haftungsausschluss bestanden haben.

Für die Schadensersatzansprüche der Patienten ist das allerdings ohne Belang, und es können die Schadensersatzansprüche grundsätzlich geltend gemacht werden.

Selbstverständlich muss man sich hier auf einen längeren Weg einstellen. Wir bemühen uns um außergerichtliche Lösungen mit den Vakzinherstellern. Bis jetzt ist noch keine einzige Verhandlung gescheitert.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, so vereinbaren Sie gerne einen Gesprächstermin, entweder telefonisch oder persönlich.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller

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