Schmerzensgeld nach Corona-Impfschaden

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Die ersten Prozesse gegen Impfstoffhersteller wegen Impfschäden werden bereits verhandelt:

Wer nicht nur von einer Impfreaktion bestroffen ist - dabei handelt es sich um typische Beschwerden wie Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen an der Einstichstelle oder Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen -  kann einen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen den Impfstoffhersteller oder den Impfarzt haben.

§ 4 des Arzneimittelgesetzes definiert schwerwiedende Nebenwirkungen als Impffolgen, "die tödlich oder lebensbedrohend sind, eine stationäre Behandlung oder Verlängerung einer stationären Behandlung erforderlich machen, zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung, Invalidität, kongenitalen Anomalien oder Geburtsfehlern führen".

Bekannte Impfkomplikationen sind etwa die Herzkrankheit Myo-/Perikarditis, die im Gehirn auftretende Sinusvenenthrombose und weitere Blutgerinnsel, eine Gesichtslähmung, eine Muskelschwäche namens Guillain-Barré-Syndrom und der Hörschaden Tinnitus.

Neben Versorgungsansprüchen, für die die Versorgungsämter der Bundesländer zuständig sind, kann ein Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld bestehen.  Fehlt es an einer solchen behördlichen Anerkennung, lässt sich der Beweis über ein ärztliches Attest oder ein spezielles Blutbild mit Nachweis einer Schädigung durch das sogenannte Spike-Proteins führen.

Gerne prüfen wir Ihre individuellen Erfolgschancen auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld und setzen diese für Sie durch. Unsere Ersteinschätzung ist dabei online stets kostenlos.

 

Foto(s): pexels.com/Anna Shvets


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