Indizien für Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung im Baugewerbe- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

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Im Fokus von Zoll und Steuerfahndung steht besonders das Baugewerbe. Hier wird nicht selten zur Kostenersparnis versucht, der Zahlung von regulären Löhnen, Lohnneben- und Zusatzkosten zu entgehen. Dazu werden sogenannte Abdeckrechnungen genutzt, die von offiziell am Markt agierenden, aber tatsächlich wirtschaftlich nicht aktiven, Scheinfirmen erstellt werden. Das dadurch in die Kassen gelangte Schwarzgeld wird teilweise and die illegal Beschäftigten ausgezahlt und findet in der Buchhaltung keinen Niederschlag.

Auf folgende Indizien achten Steuerfahndung und Zoll bei Ihren Razzien und Prüfungen besonders.

Auf den verschiedenen Leistungsebenen befinden sich immer wieder die gleichen ausländischen Leistungserbringer. Diesen ist die Erbringung der Leistung teilweise unmöglich da sie ihr Gewerbe vorher Rechnungsstellung Schin abgemeldet haben, Insolvenz angemeldet haben, zwangsaufgelöst wurden, noch gar keine Steuernummer hatten, die Geschäftsführer erkennbar hochkriminell oder überfordert sind oder das Unternehmen aus anderen Gründen gar keinen Geschäftsbetrieb unterhielt. 

Das nachfolgende Unternehmen ist dahingehend auffällig, dass es ohne ersichtlichen Grund sofort nach der Gründung überdurchschnittlich hohe Umsätze hat, es ständig wechselnde Geschäftsfelder und Gewerbe anbietet oder ein sehr weit gefächertes und damit untypisches Leistungsspektrum. Besonders auffällig ist es, wenn die Firma keinen eigenen Firmensitz aufweist, sondern nur über den Steuerberater erreichbar ist. Auch wird darauf geachtet, ob eine ordentliche Verwaltung vorhanden ist, Rechnungen ordnungsgemäß ausgestellt sind, Mitarbeiter über andere Baustellen berichten können und über fachspezifische Kenntnisse verfügen. Ein Indiz ist es auch, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig Mitarbeiter einer anderen Firm ist oder in einfachsten Verhältnisse lebt, die mit den angeblichen Umsätzen und Gewinnen der Firma nicht im Einklang stehen. Ebenfalls wird darauf geachtet, ob das Unternehmen in der Vergangenheit seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkam. Gleichfalls sollte keine betriebsfremde Person Kontovollmacht haben oder erkennbar steuernd in das unternehmerische Geschehen eingreifen.

Sind diese Indizien bei Ihren Geschäftspartnern gegeben, ist es nur eine Frage der Zeit bis auch gegen Sie ein Verfahren eingeleitet wird. Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft gehen sehr schnell davon aus, dass ein ordentlicher Geschäftsmann in solchen Fällen von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung ausgehen musste oder dies sogar wusste. Es drohen nicht nur hohe Strafen. Finanzverwaltung und sogar die Sozialkassen werden gegen Sie als angeblicher Mitwisser Nachforderungen samt Zinsen geltend machen. Deren Höhe liegt nicht selten im sechs- oder siebenstelligen Bereich. Daher sollte unbedingt ein erfahrener und spezialisierter Verteidiger schnellstmöglich beauftragt werden. Dieser kann den Sschverhalt und alle für Sie sprechenden Umstände juristisch aufbereiten und hierdurch das Verfahren zur Einstellung bringen oder zumindest ein für Sie akzeptables Ergebnis erreichen. Eine generelle Handlungsanleitung gibt es aber nicht. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit 2008 Fachanwalt für Strafrecht und außerdem Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht. In seinem Mitarbeiterstab finden sich neben gestandenen Strafverteidigern auch  erfolgreiche Betriebswirte. Er verfügt damit über das notwendige juristische und betriebswirtschaftliche Wissen sowie die praktische jahrelange Erfahrung, um Ihre Interessen optimal zu verteidigen. Rechtsanwalt Junge hat schon in unzähligen Wirtschaftsstrafverfahren bundesweit die Interessen seiner Mandanten erfolgreich verteidigt und vor allem eine Vielzahl von Verfahren zur Einstellung gebracht. Selbst bei Verurteilungen konnte durch entspechende Stundungs- und Zahlungsvereinbarungen die finanzielle  Zukunft der Betroffenen gesichert werden. .

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in seiner Kanzlei an. Diese befindet sich in Berlin- Charlottenburg, direkt am Kurfürstendamm. Eine Zweigstelle ist außerdem in Cottbus. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich, die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung. 



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