infinity-brokers.com: Anlagebetrug? BaFin ermittelt gegen die Infinity Business Brokers Limited

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In der heutigen Zeit kann jeder private Anleger Online-Trading ausführen. Für den Laien sind oftmals seriöse Plattformen von betrügerischen Brokern nicht zu unterscheiden. 

Auch die angebliche Online-Trading-Plattform infinity-brokers.com wirft nun Fragen auf.


Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 31.10.2023 vor der Website infinity-brokers.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet die britische Infinity Business Brokers Limited ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Kundinnen und Kunden können über die Website Handelskonten eröffnen. Auf diese müssen sie in Kryptowährung einzahlen. Diese Einzahlungen verwendet das Unternehmen laut BaFin jedoch nicht weisungsgemäß, sondern transferiert sie auf externe Wallets. Die versprochenen Gewinne zahlt das Unternehmen nicht aus.


Hier zur Warnmeldung der BaFin


Dabei bewirbt sich infinity-brokers.com als „die weltweit erste Trading-Plattform mit Ki-Technologie und personalisierten Handelseinblicken“.


„Auf dieser Plattform können die Kunden mit den beliebtesten Vermögenswerten handeln - Währungen, Rohstoffe, Kryptowährungen und Indizes. Kunden profitieren von intensiver Schulung, einem persönlichen Kundenbetreuer und professionellem 24/7-Kundensupport und Hilfe. Mit Infinity Brokers können Sie Ihr Konto vollständig über das Handy oder das Internet verwalten.


infinity-brokers.com besitzt keine Erlaubnis der BaFin 


Laut BaFin besitzt infinity-brokers.com aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie Infinity Business Brokers Limited, bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank


Achtung! Besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, so besteht der Verdacht eines Online-Trading-Betruges (Scam)!


Haben Sie schlechte Erfahrungen mit infinity-brokers.com und Ihr Geld nicht zurück erhalten?


Betrügerische Broker sind auf den ersten Blick für Laien oft nicht erkennbar


Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Online-Anlage-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit der Auszahlung ihrer angeblichen Gewinne von infinity-brokers.com haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „infinity-brokers.com “ erst am 23.05.2023 registriert wurde. Der wahre Betreiber wird nicht offengelegt, sondern versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst Namecheap. Die Webseite ist ansonsten sehr professionell und gestaltet und es gibt sogar ein Impressum. Hier ist für einen Laien oftmals nicht sofort erkennbar, ob eine Handelsplattform seriös ist oder nicht. Prüfen Sie daher immer vor einer Anlageentscheidung, ob die Erlaubnis der BaFin wirklich vorliegt.“


Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Trading Betrug spezialisierten Kanzlei plan C empfiehlt Opfern eines Trading-Betruges:


„Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“


Großartiger Ermittlungserfolg gegen Anlagebetrüger! 


Die Kanzlei plan C kann einen großartigen Ermittlungserfolg für ihre Mandanten vermelden. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen "Call-Center" mit Bezug zu betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Es wurden Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich beschlagnahmt. 

Hier zur Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg Zentralstelle Cybercrime vom 26.10.2023 

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über die Ermittlungserfolge mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in außereuropäische Länder möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen."

Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C


Mit dem richtigen Plan zum Erfolg


Wenn Sie Schwierigkeiten mit infinity-brokers.com bzw. Infinity Business Brokers Limited haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 


Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.


Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.


Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:


Kontaktformular Kanzlei plan C


Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.


Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.  


www.kanzlei-plan-c.de






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