Infinus-Gruppe – Insolvenzanträge, Verdacht auf Anlagebetrug und Schneeballsystem

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Tausende Anleger sind seit einigen Tagen in Aufruhr. Die Nachrichten über die Infinus-Gruppe überschlagen sich. Verschiedene Unternehmen dieser Gruppe haben offenbar nun Insolvenzantrag gestellt. Konten der Infinus-Gruppe sind eingefroren. Der Verdacht des Anlagebetruges und der Durchführung eines Schneeballsystems geht durch die Medien. Anleger bangen daher angesichts dieser Umstände verständlicherweise nun um ihr Geld. Offensichtlich sind die Ermittlungen der zuständigen Behörden noch im Gange. Deren Ergebnis bleibt ebenso abzuwarten, wie die Entscheidung über die im Raum stehenden Insolvenzanträge.

Es besteht jedenfalls der Verdacht, dass bei den angebotenen Orderschuldverschreibungen fehlerhafte Angaben in den dazugehörigen Verkaufsprospekten gemacht wurden und dadurch Anlageinteressenten ein falsches Bild über die Vermögensverhältnisse gezeichnet wurde. In den Fokus geraten damit gerade auch die für den Inhalt des Prospekts Verantwortlichen. Unter Umständen können betroffene Anleger daher Schadensersatzansprüche insbesondere gegen diese Prospektverantwortlichen erfolgreich geltend machen. Auch kommen im Einzelfall auch Schadensersatzansprüche gegen Anlagevermittler und Anlageberater in Betracht, weiß Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, den aktuell eine Vielzahl betroffene Anleger in dieser Angelegenheit schon um rechtlichen Rat gebeten haben.

Betroffene Anleger sollten angesichts der Ereignisse der letzten Tage Rat bei einem im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt suchen, um klären zu lassen, welche Maßnahmen nun zu ergreifen sind und ob erfolgreich Ansprüche formuliert werden können.

Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist Inhaber der KSR | Kanzlei Siegfried Reulein, Pirckheimerstraße 33, 90408 Nürnberg, Telefon: 0911/760 731 10, E-Mail: s.reulein@ksr-law.de, Internet: www.ksr-law.de.

Rechtsanwalt Reulein ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und seit Jahren auf dem Rechtsgebiet des Kapitalanlagerechts und des Bankrechts tätig. Er vertritt ausschließlich Bankkunden und geschädigte Kapitalanleger. Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Zertifikaten, der Rückabwicklung von Fondsanlagen aller Art, insbesondere Immobilienfonds, atypisch stiller Beteiligungen sowie mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Banken, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Prospektverantwortlichen, auch im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst.


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