INFINUS-Gruppe - Zeit zum Handeln

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Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden richten sich mittlerweile gegen insgesamt 10 Beschuldigte. Die Staatsanwaltschaft Dresden vermutet ein Schneeballsystem, bei dem die Auszahlungen an die Altanleger durch die Einzahlungen der neugeworbenen Anleger finanziert worden waren. Insgesamt sind wohl mehr als 25.000 Anleger betroffen, der vermutete Schaden beläuft sich auf über € 400 Mio.

Angeblich wurden von der Staatsanwaltschaft Dresden im Rahmen der Ermittlungen umfangreiche Vermögenswerte sichergestellt. Es wird sich nun bald zeigen, was die Anleger von diesem Geld zurückerhalten werden. Denn die Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens ist bei der Future Business KG aA für den 01. April 2014 vorgesehen, bei der ecoConsort AG und bei der Prosavus AG wird damit Anfang April 2014 gerechnet.

Der Insolvenzverwalter wird die Gläubiger der Gesellschaften, also die Inhaber von Orderschuldverschreibungen, Genussrechten und Nachrangdarlehen, direkt anschreiben und zur Anmeldung ihrer Forderungen auffordern. Gemäß dem Angaben des Insolvenzverwalters, Herrn Rechtsanwalt Bruno Kübler, wird mit Auszahlungen allerdings frühestens 2015 zu rechnen sein.

Diese Forderungsanmeldungen sollten allerdings – zur Vermeidung von Rechtsverlusten - von einem fachkundigen Rechtsanwalt durchgeführt werden. Dies ist insbesondere bei Genussrechten oder Nachrangdarlehen wichtig, da diese möglicherweise gar nicht zur Insolvenzmasse zählen könnten.

Die KKWV-Anwaltskanzlei besitzt diesbezüglich bereits über einschlägige Erfahrungen aus anderen Betrugsverfahren und steht daher gerne als fachkundiger Ratgeber zur Verfügung. Ansprechpartner in der Kanzlei ist RA Rainer J. Kositzki. Eine Kontaktaufnahme ist jederzeit möglich.

Unabhängig von diesen Insolvenzverfahren, die nur zum geringen Teil zu einer Rückerstattung des eingezahlten Kapitals führen werden, besteht für die Anleger natürlich weiterhin die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend zu machen. In einem solchen Fall kann – wenn der Nachweis einer Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung gelingt – eine komplette Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erreicht werden.

Auch diesbezüglich steht die KKWV-Anwaltskanzlei betroffenen Anlegern als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Gerne sind wir bereit, Ihnen hier erfolgversprechende Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts“, insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.



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