Infoscore GmbH (Inkassofirma) mit dem Einzug der Forderungen aus Abmahnungen von Schutt Waetke

  • 2 Minuten Lesezeit

Schadensersatzforderung der Fa. Mick-Haig Productions aus Urheberrechtsverletzung: Infoscore GmbH (Inkassofirma) mit dem Einzug der Forderungen aus Abmahnung der Schutt Waetke Rechtsanwälte beauftragt: akuter Handlungsbedarf!

Derzeit erhalten Betroffene, die vor wenigen Monaten von den Schutt Waetke Rechtsanwälten aus Karlsruhe im Auftrag von Mick Haig Productions Inc. wegen öffentlicher Zugänglichmachung von pornografischen Filmen eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten haben, ein Schreiben der nun beauftragen Inkassofirma infoscore Forderungsmanagement GmbH, Baden-Baden.

Es wird eine Schadensersatzforderung der Fa. Mick Haig Productions Inc. aus Urheberrechtsverletzung geltend gemacht.

In dem Schreiben heißt es, dass die Gläubigerin die Inkassofirma mit dem Einzug der dann näher bezeichneten „überfälligen Forderung" beauftragt wurde.

Geltend gemacht wird beispielsweise eine Hauptforderung aus Schadensersatzforderung in Höhe von 926,80 €, Verzugszinsen in Höhe von 26,00 €,Inkassokosten in Höhe von147,50 € sowie Kontoführungskosten  in Höhe von 18,00 €. Die Gesamtforderung beträgt demnach oft über 1118,00 €.

Interessant dabei ist, dass nicht nur Betroffene, die tatsächlich eine Abmahnung der Schutt Waetke Rechtsanwälte erhalten haben, von der Inkassofirma infoscore Forderungsmanagement GmbH Post erhalten haben, sondern auch solche Personen, die nach deren Angaben zuvor keine Abmahnung erhalten haben.

Keinesfalls sollten Betroffene die nun um die Einschaltung der Inkassofirma erhöhte Forderung ungeprüft bezahlen. Denn wenn bereits die zugrundeliegende Abmahnung unbegründet war, ist die geltend gemachte Forderung ebenfalls nicht berechtigt.

Zudem stellt sich die Frage, welchen Sinn die Einschaltung der Inkassofirma aus Sicht des Rechteinhabers Mick Haig Productions Inc. macht, wenn die zugrundeliegende Forderung aus der Abmahnung der Schutt Waetke Rechtsanwälte bestritten wurde. Denn an sich werden Inkassofirmen nur mit dem Einzug unbestrittener Forderungen beauftragt. Zu prüfen ist hierbei auch, ob die Einschaltung der Inkassofirma überhaupt erforderlich war.

Jedenfalls ist nun akuter Handlungsbedarf gegeben, da die Einschaltung der Inkassofirma mit dem Forderungseinzug im Regelfall zwangsläufig die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids durch diese zur Folge hat, wenn auf das Schreiben nicht fristgerecht reagiert und die Forderung bestritten wird.

Bei unstreitiger Forderung können Nachteile in Bezug auf die Kreditwürdigkeit entstehen. Bei fristgerechter Reaktion auf das Schreiben wird der Forderungseinzug normalerweise wieder an den Auftraggeber zurückgegeben, der dann ggf. eine Rechtsanwaltskanzlei mit der klageweise Geltendmachung der Forderung beauftragen kann. Im Zweifel wird das dann wieder die Kanzlei Schutt Waetke sein.

Betroffene sollten daher umgehend einen im Urheber- und Medienrecht ausgewiesenen Rechtsanwalt zur Prüfung einschalten.

Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*

Rechtsanwalt

www.ra-weiner.de




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Weiner LL.M.

Beiträge zum Thema