Inkassobrief der Uniscore GmbH für die Rocket Concept AG erhalten? Wir helfen Ihnen!

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Aktuell erhalten viele Gewerbetreibende Zahlungsaufforderungen von dem Inkassounternehmen Uniscore GmbH.

Mit diesen Aufforderungsschreiben macht die Uniscore GmbH für die Schweizer Firma Rocket Concept AG Forderungen für angeblich am Telefon abgeschlossene Branchenbucheinträge geltend.

Was fordert die Uniscore GmbH? 

In dem besagten Inkassoschreiben fordert die Uniscore GmbH für Ihre Auftraggeberin, die Rocket Concept AG die Zahlung von Beträgen für angebliche Branchenbucheinträge im Beriech zwischen 500.- € und 900.- €. Auffällig ist, dass die Forderungen oftmals Jahre zurückliegen.

Hier sollte im Einzelfall geprüft werden, ob die Inkassoschreiben nicht bereits aufgrund des langen Zeitraums wegen Verjährung zurückgewiesen werden können.

Was tun beim Inkassoschreiben der Uniscore GmbH?

Sollten Sie auch von dem Inkassoschreiben der Uniscore GmbH für die Rocket Concept AG betroffen sein, bleiben Sie bitte ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte und zahlen Sie nicht vorschnell.

Zunächst muss geprüft werden, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist. Im Anschluss sollte reagiert werden. Oftmals macht es Sinn, den Vertragsschluss zu bestreiten. Ob dies auch in Ihrem Fall sinnvoll ist, sollte sorgfältig geprüft werden. Dabei kann Sie ein erfahrener Fachanwalt unterstützen.

Wenn Sie auch vom Inkassoschreiben der Uniscore GmbH betroffen sind, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zu fairen Festpreisen an.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihr Inkassoschreiben via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.




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