Global Marketing Service AG: Rocket-Money – Finanzsanierung über rocket-money.ch

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Die Global Marketing Service AG aus der Schweiz betreibt die Internetseite www.rocket-money.ch und vermittelt über ihre Marke „Rocket-Money“ „attraktive Angebote“ für die Lösung der Liquiditätsprobleme Ihrer Kunden. Man verspricht:

„Dazu füllen Sie ganz einfach unser Online-Formular aus und senden es direkt ab. Ohne Vorkosten und ohne Verpflichtungen.“

Individuelle Angebot, leichter Vertragsschluss

Sobald der Interessent die Online-Anfrage gestellt hat, prüft die „Fachberater“ der Global Marketing Service AG, ob alle Unterlagen, Einwilligungen usw. vorliegen und soll sodann dem Anfragenden Angebote unterbreiten. Erst wenn der Interessent „eines der rechtsverbindlichen Angebote angenommen [hat, sei] das Vertragsverhältnis zustande gekommen“. Der kostenlose Finanzsanierungsvertrag werde dann per E-Mail verschickt. (Stand: Januar 2024)


Gleich auf der Startseite von rocket-money.ch kann der Interessent die gewünschte Regulierungssumme und die gewünschte monatliche Rate (auch anhand eines Beispiels) auswählen und gelangt zum nächsten Schritt über den Button „persönliche Angaben“. Hier sind – wie allgemein üblich die Anrede, Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie das Geburtsdatum einzutragen. Es folgt die Auswahl der Wohnanschrift inkl. Land und es muss bestätigt werden, dass der Nutzer mindestens 18 Jahre alt ist, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen & Datenschutzinformationen gelesen hat und dass sofort per E-Mail ein kostenloses und unverbindliches Angebot zur Finanzsanierung zugeschickt werden soll. Ein Abonnement des Newsletters ist optional möglich.


Mahn-Verfahren und Inkasso-Kosten

Werden offene Monatsraten oder sonstige Forderungen der Global Marketing Service AG bzw. Rocket-Money nicht fristgerecht durch den Antragsteller ausgeglichen, so können Mahnungen durch Rocket-Money selbst  oder auch ein Mahnverfahren durch ein beauftragtes Inkasso-Büro drohen.

Mahnungen und Aufforderungsschreiben insbesondere von Inkasso-Unternehmen sind uns hinlänglich bekannt. Im Rahmen des Inkassoverfahrens entstehen regelmäßig weitere Gebühren, die direkt mit eingetrieben werden. Erfolgt auch dann noch keine Zahlung, Ratenvereinbarung, Schuldanerkenntnis oder Vergleichbares, so sind in der Regel ein anwaltliches Mahnverfahren oder auch gerichtliche Schritte, also z.B. die Beantragung gerichtlicher Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide die Folge.



Wir helfen Ihnen!

Sie wurden per E-Mail oder per Post von Rocket-Money bzw. von der Global Marketing Service AG kontaktiert?

Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, weil Sie z.B. eine kostenfreie Anfrage gestellt hatten, bei der ggf. keine Kosten genannt wurden?

Sie kennen Rocket-Money bzw. die Global Marketing Service AG ggf. gar nicht und sollen trotzdem offene Rechnungen bezahlen?



Bewahren Sie Ruhe.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und zahlen Sie nicht vorschnell und ungeprüft.

Wir konnten schon zahlreiche Betroffene gegen derartige Forderungen verteidigen.

Holen Sie zeitnah juristischen Rat ein!

Wir helfen gerne.



Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Foto(s): © Marco2811 – stock.adobe.com


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