Inside Llewyn Davis Abmahnung durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer i. A.v. Studiocanal GmbH

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Die Rechteinhaberin Studiocanal GmbH lässt das geschützte Filmwerk Inside Llewyn Davis durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München abmahnen.

Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 EUR.

Wer eine Abmahnung erhält, sollte sich wie folgt verhalten:

Wichtig ist: Ruhig bleiben und auf keinen Fall voreilig handeln!

Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung ignorieren, da Sie sich sonst der Gefahr kostspieliger Gerichtverfahren aussetzen. Als Abgemahnter sind Sie verpflichtet, auf die Abmahnung zu reagieren - auch wenn Sie der Ansicht sind, Sie haben die Ihnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzung gar nicht begangen.

Der BGH hat im Fall BearShare (Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12) entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für Rechtsverletzungen volljähriger Familienmitglieder oder Mitbewohner haftet, wenn er hiervon keine Kenntnis hat. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Abmahnung deshalb unwirksam ist, vielmehr haftet dann dieses Familienmitglied selbst.

Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne eingehende Prüfung unterschrieben werden: Sie bindet ein Leben lang und ist regelmäßig viel zu weit formuliert! Auch von Mustererklärungen im Internet ist abzuraten, sie sind nicht auf Ihren Einzelfall zugeschnitten.

Es empfiehlt sich daher dringend, einen Fachanwalt aufzusuchen, um zu klären, ob Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Dieser kann auch eine auf Ihren Fall zugeschnittene modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung formulieren. Auch hinsichtlich der Forderungshöhe ist eine anwaltliche Prüfung ratsam, denn diese lassen sich häufig erheblich reduzieren.

Nutzen Sie Ihre Möglichkeit auf eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung!!!

Sie erreichen uns unter 030 206 269 22 

Wir helfen Ihnen gern weiter!

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg


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