Insolvent – Wirecard stellt Insolvenzantrag – Schadensersatzansprüche gegen Ernst & Young (EY)?

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Die Firma Wirecard AG hat am 25.06.2020 um 10:26 Uhr mitgeteilt, dass der Vorstand entschieden hat, für die Wirecard AG beim zuständigen Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zu stellen. Ebenso werde geprüft, ob auch ob auch Insolvenzanträge für Tochtergesellschaften der Wirecard-Gruppe gestellt werden müssen.

Totalverlust für Aktionäre droht – Ansprüche gegen EY

Betroffenen Anlegern droht nunmehr ein Totalverlust ihres Investments. Bislang lag unser Fokus auf der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der Wirecard AG. Diese fällt nach dem Insolvenzantrag nunmehr aus. Angesichts der jedoch im April 2020 veröffentlichten Bericht der Prüfungsgesellschaft KPMG aufgezeigten Mängeln vergangener Geschäftsberichte und der Verfehlungen im Bereich der Corporate Governance, sind Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) denkbar. Diese hatten der Wirecard AG Testate für die Geschäftsberichte 2017 und 2018 erteilt. Der Bericht von KPMG kritisiert nicht nur einen mangelnden Kooperationswillen der Wirecard AG, sondern sieht sich trotz monatelanger Prüfung außerstande zu bestätigen, dass ausgewiesene Umsätze im „Third Party“-Geschäft (dieses stand im Mittelpunkt der Manipulations-Vorwürfe gegen Wirecard) tatsächlich existieren. In dem Bericht ist sogar von „nicht hinreichend nachgewiesenen Einzahlungen auf Treuhandkonten“ im Umfang von 1 Mrd. Euro die Rede. 

EY Testat – hätte möglicherweise nicht erteilt werden dürfen 

Am 19.11.2019 wurde bekannt, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) seinerzeit das Testat für die Richtigkeit der Jahresbilanz 2017 der Wirecard-Tochter Wirecard Singapore Pte. Ltd. in Singapur mit der Begründung verweigert hatte, da „weder die Angemessenheit, Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses festzustellen [sei]“, noch der Umfang der möglichen Anpassungen abzuschätzen sei, die insoweit erforderlich sein könnten. Man habe „keine ausreichenden Erklärungen für bestimmte Buchhaltungsunterlagen und Transaktionen erhalten.“ Trotz dieser Umstände erteile EY der Wirecard AG 2017 und 2018 entsprechende Testate für den Konzernabschluss. Wir meinen, dass Investoren ein Investment in die Wirecard AG unterlassen hätten, wenn Ernst & Young (EY) ordnungsgemäß in seinem Prüfungsergebnis auf die jetzt von KPMG aufgezeigten Defizite hingewiesen hätte. 

Schadensersatzansprüche der Aktionäre 

Inhabern von Wirecard Aktien stehen damit möglicherweise Ansprüche gegenüber Ernst & Young (EY) aus der Erteilung nicht berechtigter Testate zu. Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche ist, dass die Aktien zwischen 24. Februar 2016 und 17. Juni 2020 gekauft wurden.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Sobald uns Ihre Unterlagen nebst Fragebogen vorliegen, würden wir Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung zukommen lassen. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ist diese zudem regelmäßig verpflichtet Kostendeckungsschutz für die weitere Vertretung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu gewähren. Im Rahmen unserer Vertretung rechnen wir ausschließlich Kosten ab, die auch von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen werden, damit Sie keinerlei Kostenrisiko haben.

Ähnlich wie bei dem Instrument der Sammelklagen in den USA, gibt es in Deutschland die Möglichkeit das sich betroffene Anleger zusammenschließen und gemeinsam ein sogenanntes des Kapitalanleger-Musterverfahrens (Kap-MuG-Verfahren) führen.

Wenn Sie als Aktionär der Wirecard AG, von der Insolvenz betroffene sind, vertreten unsere spezialisierten Rechtsanwälte Sie fachkundig bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.

Bei Fragen zu dem Bilanz-Skandal der Wirecard AG sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als Kanzlei für Kapitalanlegerecht mit Bürostandorten bzw. Zweigstellen in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen.

Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen „Wirecard AG – Bilanz-Skandal“ ausfüllen und uns per Telefax/Email zukommen lassen (https://rae-bogdanow.de/medien/pdf/Fragebogen-Wirecard-Bilanz-Skandal.pdf ). Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten.

Ihr Ansprechpartner

Christian Bogdanow, LL.M.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Medizinrecht



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